Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1LKW’s in der Schlutuper Kirchstraße (Frau Kaske) – 5.610

(TOP 5.2.1 am 06.03.2017)

Welche Maßnahmen hat die Hansestadt Lübeck bisher (in den letzten fünf Jahren) unternommen, um das unerlaubte Durchfahren der Schlutuper Kirchstraße mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zu verhindern?

Welche Maßnahmen kann die Hansestadt ergreifen, damit ein Durchfahren der Schlutuper Kirchstraße mit Sattelschleppern unterbleibt und weder Straßenbeleuchtungen noch Eigentum von Anwohnern durch LKW‘s beschädigt wird?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Auszug aus der Niederschrift der 566. Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrsfragen (16.05.2017):

In einem Presseartikel ist von Bewohnern der Schlutuper Kirchstraße das Befahren der Straße durch Lkw beklagt worden. Eine Durchfahrt ist wegen der Enge der Straße nur erschwert möglich. Daher ist an der Zufahrt von der Mecklenburger Straße das Befahren von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse verboten. Die Wegweisung von Navigationsgeräten ist augenscheinlich ursächlich für die Fehlfahrten. Die Verkehrsplanung schlägt die Einrichtung einer unechten Einbahnstraße vor. Diese Regelung wird auch von den Navigationsgeräten als nicht zufahrbare Straße dargestellt.

Von der Straßenverkehrsbehörde wird erklärt, dass sie nach telefonischer Rücksprache mit der Polizeistation Schlutup des 3. Reviers keinen Handlungsbedarf sieht. Die Beschilderung, die an der Einmündung Mecklenburger Straße beidseitig aufgestellt ist, ist eindeutig.

 

Zur besseren Wahrnehmung ordnet die Straßenverkehrsbehörde gem. § 45 StVO das Aufstellen des Zeichens 253 und 1020-30 („Anlieger frei“) auch auf der linken Seite der Einmündung Schlutuper Kirchstraße / Mecklenburger Straße an.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2Feinstaubbelastung bekämpfen (Herr Voht) – 5.610

(TOP 5.2.12 am 19.06.2017)

Ist die Stadtverwaltung mit dem Produkt „City-Trees“ zur Reduzierung der Feinstaubbelastung vertraut?

Ist die Beschaffung von solchen Wandelementen bereits vorgesehen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Hierzu hatte Barbara Schäfers vom Bereich 3.390 folgende „Kurzeinschätzung“ gegeben:

Zum Thema City-Trees (Die grünen Wandelemente sind mit Moos und einer Deckpflanze bepflanzt. Laut Herstellerangaben soll dieses Produkt NO2 und PM 10 aktiv aus der Luft entfernen.)

  • Die bewachsenen Wände können attraktiv aussehen und haben in direkter Nachbarschaft bei Hitze erfahrungsgemäß eine angenehm kühlende Wirkung.
  • Ob die luftreinige Wirkung (NOx und PM10) tatsächlich so groß ist wie vom Hersteller angegeben, wurde bisher nicht wissenschaftlich belegt. (Laut Herstellerangaben soll dieses Produkt bei 14 m2 Fläche so viel NO2 und PM 10 aktiv aus der Luft entfernen, wie 275 urbane Bäume … diese Aussage ist sehr mutig. ) Derzeit werden sie in Stuttgart getestet.
  • Auf keinen Fall sollten die Elemente als Ersatz für Bäume oder andere grüne Infrastrukturen in Betracht gezogen werden, da Pflanzen vielfältige Funktionen im Straßenraum haben und grüne Wände diese bei Weitem nicht ersetzen können. (Sie könnten eher als Zusatz eingesetzt werden.)
  • Der Bereich UNV hat kein Geld für diese Elemente im Budget.

 

Im Februar 2016 wurde eine Anfrage der Firma „Green City Solutions“ an HL von unserem Fachbereich wie folgt beantwortet:

„Die Hansestadt Lübeck mit ihren zahlreichen Grünanlagen und Wasserflächen verfügt über gute Luftqualität, die in regelmäßigen Abständen durch Messprogramme des Landes Schleswig-Holstein zur Luftreinhaltung bestätigt wird. Seitens des Klimaschutzes wird derzeit hier kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass in Lübeck bis jetzt noch keine Umweltzonen ausgewiesen wurden.

Die Stadtplanung hat sich deutlich gegen „künstliche Installationen“ im Stadtbild ausgesprochen. Besonders betrifft es die Lübecker Altstadt, die seit 1987 als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt ist.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Möglichkeiten durch neues Carsharing-Gesetz (Herr Voht) – 5.610 / 5.660

(TOP 5.2.14 am 19.06.2017)

Der Bundestag hat am, 30. März ein neues Carsharing-Gesetz beschlossen. Darin wird definiert, was unter „Carsharing“ zu verstehen ist und wie Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Außerdem ermöglicht es Privilegien beim Parken, der Einrichtung von Parkflächen für Carsharing-Stationen und die Befreiung von Parkgebühren.

Frage 1: Welche Konsequenzen hat das neue Gesetz für die bestehende Praxis des Carsharings in Lübeck?

Frage 2: Wird die Verwaltung von den neuen Möglichkeiten aus dem Carsharing-Gesetz Gebrauch machen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Zu Frage 1:

Vorerst hat das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz-CsgG) keine direkte Auswirkung auf die bestehende Praxis in Lübeck. Schon jetzt wurde dem bisher einzigen Anbieter in Vorgriff auf die zu erwartenden Gesetzänderungen die Möglichkeit geschaffen, das Carsharing auch im öffentlichen Raum anzubieten. Damit wird nur der Status Quo gesetzlich legimentiert.

Darüber hinausgehende Regelungen sind in der zurzeit gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 12 StVO nicht enthalten.

 

Zu Frage 2:

Sollten sich nach einer Änderung der StVO und der VwV-StVO hier Möglichkeiten ergeben, so werden diese auch in der Hansestadt Lübeck im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (Weisungsangelegenheit) unter Abwägung der verschiedensten Bedarfe für das Parken z.B. Bewohnerparken, Parken für E-Fahrzeuge, Parken für Schwerstbehinderte, Lieferzonen etc. umgesetzt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4Radweg Travemünder Landstraße (Herr Howe) – 5.610

(TOP 5.2.21 am 19.06.2017)

Herr Howe möchte wissen, wie breit der Radweg in der Travemünder Landstraße in Zukunft werde.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radwegs zwischen Elbingstraße und Ivendorfer Landstraße auf eine Breite von 2,50m ist für das Frühjahr 2018 vorgesehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5Radweg / Fußweg von Travemünde nach Brodten (Herr Howe) – 5.610

(TOP 5.2.22 am 19.06.2017)

Herr Howe merkt an, dass der Radweg zwischen Travemünde und Brodten nur 80cm breit ist und er möchte wissen, wann hier eine Verbreiterung geplant sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Im Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ ist der Ausbau des Geh-/Radwegs nicht in der Tabelle „Ausbau- und Sanierungsbedarfe“ enthalten. Eine erneute Prüfung erfolgt im Rahmen des Mobilitätskonzepts Travemünde.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6Radwege in Schlutup (Herr Howe) – 5.610

(TOP 5.2.20 am 19.06.2017)

Herr Howe möchte wissen, wann die Radwege in Schlutup, die sich in einem schlechten Zustand befänden saniert werden.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Radwege in Schlutup werden durch den Straßenbaulastträger verkehrssicher gehalten. Eine Komplettsanierung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Für die Radwege in Schlutup ist eine Aufhebung der Benutzungspflicht vorgesehen. Durch den Straßenbaulastträger sind Fahrbahndeckensanierungen angedacht, so dass dann auf der Fahrbahn ein komfortables Radfahren bei Kfz-Mengen unter 5000 Kfz/Tag möglich ist. Die einzelnen Maßnahmen sollen im Arbeitskreis Verkehrsberuhigung Schlutup abgestimmt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7Bahnübergang im Verlauf der Hafenbahn zwischen Travemünder Allee und Schlutuper Straße (Herr Pluschkell) – 5.691

(TOP 5.2.16 am 19.06.2017)

-          Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung machbar, die Bahnübergänge im Verlauf der Hafenbahn wischen Travemünder Allee und Schlutuper Straße durch Schranken zu sichern?

-          Falls ja, welche Auswirkungen hätte dies für die LHG, die dort verkehrenden  Eisenbahnunternehmen, andere Verkehrsteilnehmer und Anwohner?

-          Welche Bahnübergänge sind bereits heute durch Schranken gesichert, welche noch nicht?

-          Welche Investitions- und Betriebskosten würden sich durch eine Beschrankung der einzelnen Bahnübergänge ergeben?

-          Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen auf der Hafenbahn und den einzelnen Bahnübergängen?

-          Zu welchen Tageszeiten werden dort Zugfahrten durchgeführt?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung machbar, die Bahnübergänge im Verlauf der Hafenbahn wischen Travemünder Allee und Schlutuper Straße durch Schranken zu sichern?

Die Technische Sicherung der Bahnübergänge der Hafenumgehungsbahn mit Lichtzeichen und Schranken zwischen Travemünder Allee und Schlutuper Straße / Wesloer Straße ist technisch möglich, aufgrund der damit verbunden hohen Kosten und des schwachen Straßenverkehrs- und des vergleichsweise geringen Schienenverkehrsaufkommens allerdings nicht sinnvoll.

Die Sicherung dieser Bahnübergänge nur mit Schranken ist gemäß § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nicht möglich, da sich keine Bedienstellen vor Ort befinden, von denen aus die Bahnübergänge eingesehen werden können.

 

 

Falls ja, welche Auswirkungen hätte dies für die LHG, die dort verkehrenden Eisenbahnunternehmen, andere Verkehrsteilnehmer und Anwohner?

Auswirkungen auf die LHG

Auf die LHG hätte die Ausstattung der Bahnübergänge mit einer technischen Sicherung mittels Schranken und Lichtzeichen keine Auswirkungen, da die Hafenumgehungsbahn als Teil der Lübecker Hafenbahn der Hansestadt Lübeck gehört. Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Lübecker Hafenbahn ist seit 2008 entsprechend die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA). Die LPA ist damit auch für sämtliche Maßnahmen u. a. an der Hafenumgehungsbahn verantwortlich und muss sämtliche Betriebs-, Instandhaltungs- und Investitionskosten tragen.

Auswirkungen auf die dort verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen

Die Auswirkungen auf die dort verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen wären gering. Sie äußern sich in einer etwas geringeren Fahrtzeit, da die Strecke dann wieder mit ihrer eigentlich zulässigen Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h statt der zur Zeit wegen der nicht technisch gesicherten Bahnübergänge herabgesetzten Geschwindigkeit von 20 km/h befahren werden könnte.

Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer

Auf andere Verkehrsteilnehmer gibt es keine Auswirkungen.

Auswirkungen auf Anwohner

Durch die technische Sicherung der Bahnübergänge würde das Pfeifen an den Bahnübergängen entfallen. Neu hinzukommen würden die Fußgängerakustiken, die im näheren Umfeld gut zu hören sind, allerdings wesentlich leiser als das Pfeifen der Loks. Die Lärmbelästigung durch die verkehrenden Züge würde sich durch den Wegfall des Pfeifens deutlich verringern, allerdings könnte durch die ggf. höhere Geschwindigkeit etwas mehr Lärm durch Fahrgeräusche entstehen. Durch die Anwohner wird zurzeit hauptsächlich das Pfeifen beklagt.

 

 

Welche Bahnübergänge sind bereits heute durch Schranken gesichert, welche nicht?

In dem angefragten Bereich zwischen Travemünder Allee und Schlutuper Straße / Wesloer Straße gibt es fünf Bahnübergänge, von denen zurzeit keiner durch Schranken gesichert ist.

Vier der Bahnübergänge sind durch hörbare Signale (Pfeifen der Loks) gesichert, ein Bahnübergang ist mit einer Blinklichtanlage ohne Schranken gesichert. Bei letzterem handelt es sich um den Bahnübergang „Am Waldsaum“ (Volksfestplatz), der nächstes Jahr eine technische Sicherung mit Lichtzeichen und Halbschranken erhalten wird, der Genehmigungsantrag liegt der genehmigenden Behörde bereits vor. Vor diesem Bahnübergang wird allerdings schon heute nicht gepfiffen.

Der außerhalb des angefragten Bereichs liegende BÜ „Heiweg“, über den die Hafenumgehungsbahn ebenfalls gequert werden darf, ist bereits heute durch Lichtzeichen und Halbschranken gesichert.

 

 

Welche Investitions- und Betriebskosten würden sich durch eine Beschrankung der einzelnen Bahnübergänge ergeben?

Je Bahnübergang würden Investitionskosten von etwa 500.000 EUR einschl. MwSt. anfallen, bei vier Bahnübergängen ist mit einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 2 Mio. EUR einschl. MwSt. auszugehen, wovon mindestens 2/3 (ca. 1,34 Mio. EUR einschl. MwSt.) durch die Hansestadt Lübeck und höchstens 1/3 (0,66 Mio. EUR einschl. MwSt.) durch das Land Schleswig-Holstein getragen werden müssen.

An Betriebskosten fallen aufgrund der technischen Sicherung zusätzlich für Inspektionen, Instandsetzungsarbeiten, Material (gerade im Lauerholz sind die Schäden aufgrund von Vandalismus und Diebstahl erheblich) je Bahnübergang jährlich ca. 11.500, EUR an.

 

 

Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen auf der Hafenbahn und den einzelnen Bahnübergängen?

Auf der Hafenumgehungsbahn verkehren im Schnitt vier Züge täglich, wobei es vorkommt, dass tageweise kein Zug und an anderen Tagen bis zu 10 Züge verkehren.

An allen fünf im betroffenen Streckenabschnitt liegenden Bahnübergängen findet zurzeit schwacher Verkehr gemäß § 11 Absatz 13 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung statt. D. h. die Bahnübergänge werden „neben anderem Verkehr in der Regel innerhalb eines Tages von höchstens 100 Kraftfahrzeugen überquert“.

Die erforderliche Sicherungsart ist gemäß § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die den BÜ queren, abhängig.

Der BÜ „Am Waldsaum“ wird aufgrund des geplanten Wohngebietes auf dem Volksfestplatz so ausgebaut, dass dort mäßiger Verkehr, d.h. mehr als 100 und bis zu 2.500 Kraftfahrzeuge je Tag, stattfinden darf.

Die zwei Bahnübergänge im Lauerholz werden nur von forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen befahren, die Kraftfahrzeuganzahl liegt deswegen deutlich unter 100.

Der BÜ „Rittbrook“ dient zu Erschließung der am Waldrand liegenden Bebauung (zwei Wohngebäude) und wird zusätzlich von forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie vom Pächter der angrenzenden Weide genutzt. Es handelt sich um eine öffentliche Straße, die bis zum Waldrand von jedem Kraftfahrzeug befahren werden darf. Der BÜ wird von deutlich weniger als 100 Kraftfahrzeugen je Tag genutzt.

Der BÜ „Kuhbrookmoorweg“ wird von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren. Auch im Falle des Kuhbrookmoorweges handelt es sich um eine öffentliche Straße, die zur Erschließung der verpachteten Weiden am Rande des Lauerholzes und zur Erschließung des Lauerholzes selbst dient. Der BÜ wird von deutlich weniger als 100 Kraftfahrzeugen je Tag genutzt.

 

 

Zu welchen Tageszeiten werden dort Zugfahrten durchgeführt?

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA) ist als genehmigtes Eisenbahninfrastrukturunternehmen gesetzlich verpflichtet, jedem Zugangsberechtigten diskriminierungsfrei Zugang zu Ihrer Eisenbahninfrastruktur zu gewähren. Das bedeutet, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen, die einen Infrastrukturnutzungsvertrag mit der LPA abgeschlossen haben, Zugfahrten abhängig von ihrem Fahrplan auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG bei der LPA anmelden und Ihnen durch die LPA Zugang gewährt werden muss, solange die Gleiskapazität vorhanden ist und keine Bauarbeiten oder ähnliches stattfinden, die den Zugang rein technisch unmöglich machen. Im Falle der Hafenumgehungsbahn werden die Fahrpläne im Auftrag der LPA durch die DB Netz AG bis in den Konstinbahnhof erstellt.

Züge dürfen auf der Hafenumgehungsbahn ganztägig an jedem Tag fahren. Zurzeit verkehren die Züge in der Regel zwischen etwa 5.30 Uhr und 19.30 Uhr, frühere oder spätere Fahrten sind nicht auszuschließen und dürfen wie beschrieben nicht durch die LPA verweigert werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8Verkehrliche Anbindung zwischen Genin und dem Hochschulviertel (Herr Ramcke) – 5.610

(TOP 5.2.7 am 19.06.2017)

Zwischen den Vierteln Genin und Hochschulviertel ist subjektiv ein vermehrter Verkehrsfluss wahrnehmbar. Dieser Verkehr wird sternförmig erst ins Stadtinnere geführt und dann über die B207 oder die Kronsforder Allee wieder raus geführt, eine direkte Verbindung in Form einer Tangenten-Verbindung besteht aktuell nicht.

Mit dem Ziel einer optimalen Verkehrsleitplanung stelle ich folgende Fragen:

 

  1. Wie können Möglichkeiten einer alternativen Verkehrswegeplanung ausschauen?
  2. Besteht die Möglichkeit, zur Förderung des Radverkehrs und zur Reduzierung der in die Stadt laufenden motorisierten Pendelverkehre eine Entlastung in Form eines direkten Fahrradwegs als Verbindung beider Viertel zu realisieren?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Eine Radwege- oder Straßenverbindung wird im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts bzw. des Verkehrsentwicklungsplans geprüft werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.9Klärwerk Ochsenkopf (Herr Howe) – 5.691

(TOP 5.2.26 am 19.06.2017)

Herr Howe möchte wissen, ob der Weg beim Klärwerk Ochsenkopf noch zu begehen sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Da es sich bei dem "Weg" entlang des Kattegatt nicht um einen öffentlichen Weg handelte, war eine Entwidmung nicht erforderlich. Der Weg ist seit November 2016 nicht mehr begeh- und erreichbar, da über diesen die Fahrwege des Betriebshofes verlaufen sowie die kleine Kaianlage mit dem Verladeplatz und die Slipanlage erstellt wurden.

Der Weg an der Trave ist zwar noch erreichbar, allerdings wurde die direkte Zuwegung der Straße Am Kattegatt im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen entsiegelt und zu Trockenrasen mit Zauneidechsenhabitaten umfunktioniert. Erreichbar ist der Weg an der Trave jetzt über eine Zuwegung aus dem Wohngebiet.

Am 24.11.2015 wurde die Vorlage zum Bau des neuen Betriebshofes an dem Standort Kattegatt vom Hauptausschuss beschlossen. Textlich wird in der Vorlage nicht auf den Weg eingegangen, allerdings ist aus dem beigefügten Lageplan eindeutig zu erkennen, dass der Weg künftig nicht mehr nutzbar ist.

Die Abstimmung mit den Bereichen der Hansestadt Lübeck über die Aufgabe des Weges erfolgte z.B. über die FFH Vorprüfung und die diversen Genehmigungsverfahren.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.10Eckhaus Kleine Burgstraße / Hinter der Burg – Adresse: Hinter der Burg 15 (Frau Friedrichsen) – 5.610

(TOP 5.2.1 am 03.04.2017)

Dieses Gebäude wird nun schon seit bummelig mehr als 10 Jahren "saniert". Meine Fragen dazu:

1)      Hat der Bauantrag noch Gültigkeit?

 

2) An der von Dachziegeln freigelegten Dachkante regnet es teilweise (Sturmschaden) rein.

a) Wie verhält sich inzwischen der Denkmalschutz dazu?

b) Hat die (Possehl)-stiftung Gelder für die Sanierung dazu gegeben und hat sie Kenntnis von den Zuständen?

 

3) Hat in der Zwischenzeit ein Eigentümerwechsel stattgefunden (die Spekulationsfrist ist ja wohl abgelaufen) - oder steht ein Wechsel bevor?

4) Es hängt am Gebäude ein Schild: Achtung Gefahr! Dacharbeiten bis 2028. Ist das realistisch?

 

5) Langjährig ist das Objekt eingerüstet. Scheinbar steht / stand das Gerüst auf öffentlichem Grund. Wurde in den vielen Jahren für die Sondernutzung vom Eigentümer an die Stadt gezahlt? - Wie viel?

 

6) Ist es weiter hinnehmbar, dass an dieser exponierten Stelle in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hansemuseum diese "Ruine" steht?

 

7) Was kann von behördlicher Stelle unternommen werden?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Zu 1) Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Bis dahin muss mit dem Bau begonnen worden sein. Es gibt aber keine Frist für eine Fertigstellung.

Durch den Brand ist diese Frage jedoch hinfällig.

 

Zu 2, 4 und 6) Durch den Brand ist diese Frage hinfällig.

 

Zu 3) Nein, nicht bekannt.

 

Zu 5) Das Gerüst am Gebäude Hinter der Burg 13-15 / Ecke Kleine Burgstraße 1 ist 23m² groß und steht tatsächlich im gewidmeten Straßenraum.

Für dieses Gerüst ist im Mai 2013 erstmalig eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden, die auch regelmäßig verlängert werden musste. Die Sondernutzungsgebühr nach „alter Satzung“, die bis zum 30.06.2016 galt, betrug 1,20€ je m² / mtl., d. h. 27,60€ für das 23m² große Gerüst im Monat.

Seit dem 01.07.2016 gilt die „neue Sondernutzungsgebührensatzung“, wodurch sich der Tarif aufgrund der langen Nutzungsdauer auf nunmehr 8,00€ je m² / mtl., also insgesamt 184,00€ monatlich, erhöht hat.

 

Zu 7) Die Bauordnung kann und darf erst dann einschreiten, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.11Neuer Gebietstyp: „Urbanes Gebiet“ (Herr Leber) – 5.610

(TOP 5.2.5 am 19.06.2017)

Mit der Novelle des Bauplanungsrechts, insbesondere auch mit der Einführung des neuen Gebietstyps „urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ergeben sich neue Spielräume für den Wohnungsbau.

  1. Welche Möglichkeiten ergeben sich für anstehende Projekte wie „Roddenkoppel, Wallhalbinsel, Skandinavienkai, Fischereihafen, Herreninsel, Gewerbepark Genin, usw.?
  2. Wie viele neue Wohnungen könnten mit dem neuen Instrument zusätzlich geschaffen werden?
  3. Wird in Lübeck bereits mit dem neuen Instrument geplant?
  4. Wie wird das neue Instrument von der Verwaltung im Hinblick auf Umsetzbarkeit, Nutzen, usw. vor dem Hintergrund der Lübecker Verhältnisse bewertet?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Vorbemerkung: Warum wurde Kategorie eingeführt?

Die neue Gebietskategorie wurde eingeführt, um dem Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexibilität einzuräumen.

Anwendungsfälle sind insbesondere die Nachverdichtung von Innenstadtlagen und die Umnutzung ehemaliger Gewerbe- und Industriebereiche.

Das Instrument ist vor allen für dicht besiedelte Großstädte eine Option.

Frage 1:

Welche Möglichkeiten ergeben sich für anstehende Projekte wie „Roddenkoppel, Wallhalbinsel, Skandinavienkai, Herreninsel, Fischereihafen, Gewerbepark Genin, usw.?

Wird für einen Planbereich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, ist zu prüfen, welche Gebietskategorie für die Lage, die Nutzungsziele und die angestrebte Dichte geeignet ist. Die neue Kategorie „Urbanes Gebiet“ wird in diesem Zusammenhang in innerstädtischen Bereichen mit betrachtet. Sollte für Plangebiete in solchen innerstädtischen Bereichen eine urbane Nutzungsmischung mit Wohnen, Gewerbe und sozialen und kulturellen Einrichtungen Ziel der Planung sein, stellt die neue Baugebietskategorie ein geeignetes Instrument dar. Ein Lärmgutachten ist regelmäßig erforderlich.

Wenn ein Planungserfordernis für die Bereiche Roddenkoppel oder Wallhalbinsel besteht, ist die Kategorie eine mögliche zu prüfende Option. Bei den übrigen genannten Bereichen handelt es sich nicht um stark verdichtete innerstädtische Lagen, auch sind hier keine Nachverdichtungen angestrebt.

Frage 2:

Wie viele neue Wohnungen können mit dem neuen Instrument zusätzlich geschaffen werden?

Das ist nicht pauschal zu beantworten sondern ist im Zuge des jeweiligen Bauleitplanverfahrens zu prüfen und abzuwägen.

Frage 3:

Wird in Lübeck bereits mit dem neuen Instrument geplant?

Bei Planüberlegungen in verdichteten innerstädtischen Gebieten wird die Kategorie in die Prüfung einbezogen.

Frage 4:

Wie wird das neue Instrument von der Verwaltung im Hinblick auf Umsetzbarkeit, Nutzen  usw. vor dem Hintergrund der Lübecker Verhältnisse bewertet?

Für bestimmte Bereiche kann die Kategorie eine sinnvolle Erweiterung der Planungsinstrumente sein. Das Instrument ist so neu, dass eine fundierte Bewertung verfrüht ist.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.12Parkhaus Kalvarienberg (Herr Howe) – 5.610

(TOP 5.2.23 am 19.06.2017)

Herr Howe möchte wissen, wann der Bauausschuss zum Sachstand des Parkhauses Am Kalvarienberg informiert werde?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Das Grundstück ist für die Bebauung mit einem Parkhaus und der Verpflichtung, das hierfür erforderliche Bebauungsplanverfahren durchzuführen, für die Bestellung eines Erbbaurechtes öffentlich ausgeschrieben worden.

Der Bereich Liegenschaften wird nach Auswertung der eingegangenen Angebote eine Vergabevorlage zur Entscheidung in die Bürgerschaft geben. Die Fachausschüsse beraten vorlaufend.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.13Sonderbauten Priwallhafen (Herr Pluschkell) – 5.610

(TOP 5.2.4 am 19.06.2017)

Was beabsichtigt die Bauverwaltung zu tun, um die künftigen „Sonderbauten“ im Priwall in ihrer architektonischen Besonderheit unverfälscht zu erhalten? Auf welche Art und Weise kann und soll gewährleistet werden, dass die sogenannten Stelzenbauten nicht durch nachträgliche Veränderungen (Sichtschutzwände, Zäune usw. zwischen den Stelzen) und Umnutzungen (z. B. Abstellfläche für Abfall- und andere Behälter) durch die Bewohner bzw. Betreiber zweckentfremdet werden?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Da der Wettbewerb für die Sonderbauten an der Wasserkante nach Inkrafttreten des Bebauungsplan 33.05.00 durchgeführt wurde, beinhaltet der rechtswirksame Bebauungsplan keine Regelungen zu den aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Luftgeschossen und zu deren Freihaltung von Nebenanlagen.

Um die angestrebte Freihaltung der Luftgeschosse von Nebenanlagen, Wänden und Zäunen sicherzustellen, haben sich der Bauherr und der Bereich Stadtplanung und Bauordnung darauf verständig, diesbezüglich einen Vertrag abzuschließen, in dem sich der Bauherr verpflichtet die Verpflichtung zur Freihaltung der Luftgeschosse an die Käufer weiterzugeben (ggf. Sicherung durch Eintragungen einer Grunddienstbarkeit).

Auf eine im Verhältnis zum Regelungsinhalt zeit- und kostenaufwändige Durchführung eins Bebauungsplan-Änderungsverfahrens kann und soll daher verzichtet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.14Beschilderung LUV-Center – Richtung Lübeck (Frau Friedrichsen) – 5.660

(TOP 5.2.1 am 02.05.2016)

Auf dem Areal LUV SHOPPING / IKEA – Ausfahrt fehlt nach wie vor ein deutlicher Richtungshinweis auf das Lübecker Zentrum. Meine Fragen dazu:

  • Wie häufig wurde in dieser Sache bereits interveniert?
  • Woran ist das Aufstellen von Hinweisschildern (hier geht es zum Lübecker Zentrum) bisher gescheitert?

Zwischenantwort am 02.05.2016:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Zwischenantwort am 21.11.2016:

Die von der Bereichsleitung im Frühsommer angekündigte verkehrsrechtliche Anordnung ist am 18.07.2016 unterzeichnet worden. Die dann bis vor der Weihnachtszeit erwartete bauliche Umsetzung und Ergänzung der Beschilderung ist insbesondere durch die personelle Situation, die durch Fehlzeiten aufgrund von Krankheit (teilweise zeitgleich 2 von 3 Mitarbeitern) geprägt war, und durch die nicht aufschiebbare Betreuung anderer Projekte bislang nicht erfolgt. Das zuständige Sachgebiet 5.660.3-3 „Verkehrseinrichtungen“ geht jetzt davon aus, dies im ersten Quartal 2017 abschließen zu können.

 

Abschließende Antwort am 03.07.2017:

Zwischenzeitlich ist die Ergänzung der Beschilderung im Frühjahr 2017 durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr umgesetzt worden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.15Tempobegrenzung von 60 km/h auf der K20 (Herr Dr. Brock) – 5.660 / LBV-SH

(TOP 5.2.3 am 03.04.2017)

Herr Dr. Brock spricht die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Tempobegrenzung auf 60 km/h auf der K20 zwischen Kücknitz und Travemünde an. Seiner Meinung nach könne dort mit PKW schneller gefahren werden. Er bittet um eine Mitteilung, warum man hier dieses Tempolimit aufgestellt habe.

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, nach Rücksprache mit der zuständigen Landesbehörde, eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zu geben.

 

Abschließende Antwort:

Es handelt es sich hier nicht um die K20, welche parallel zur B75 verläuft, sondern um die B75 zwischen Kücknitz und Travemünde.

Nach Rücksprache mit dem LBV-SH erfolgte die Geschwindigkeitsbegrenzung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Nach Fertigstellung der ausgeführten Sanierungsarbeiten auf dem besagten Streckenabschnitt wurde die Reduzierung wieder aufgehoben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.16Astrid-Lindgren-Schule (Frau Friedrichsen) – 5.651

(TOP 5.2.1 am 20.03.2017)

Gibt es im Zusammenhang mit der jetzigen Schulentwicklungsplanung oder aus anderen Gründen Bestrebungen die Astrid-Lindgren-Schule zu sanieren, zu ertüchtigen oder andere Veränderungen vorzunehmen?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Eine Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule steht zurzeit aus gebäudetechnischer Sicht nicht auf der Prioritätenliste des GMHL, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch die weitere Zukunftsentwicklung der bisherigen Schulnutzung als Förderschule nicht gesichert ist und die Weiterentwicklung bzw. Alternativnutzung dem GMHL nicht bekannt ist.

Sollte es zu einer Umnutzung im Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen kommen sind sicherlich neben einer zu erhebenden Schadensbestandsanalyse für die aus der Umbaumaßnahme erforderlichen Bauantragsstellung Brandschutzmaßnahmen auf der Grundlage eines bauordnungsrechtlichen Brandschutzkonzeptes erforderlich. Des Weiteren sind umfangreiche energetische Sanierungen an der Gebäudehülle durchzuführen.

Als „Kasseler Modell“ Schultypus der 70iger Jahre hat die Baukonstruktion erhebliche energetische Defizite in der Energiebilanz mit den Folgen der zurzeit hohen Betriebskosten.

Positiv hierbei zu bewerten wäre, dass der Baukörper in kompakter Bauweise ein energetisch günstiges A / V –Verhältnis (Verhältnis Außenfläche zum Volumen) aufweist.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.