Herr Jürgensen beantwortet die Anfrage von Frau Mentz wie folgt:
- In den Förderverträgen sind 6 Schließungswochen und 225 Öffnungstage vereinbart. Die tatsächliche Schließungszeit variiert von 0 bis 6 Wochen. Der Tendenz geht zur Reduzierung der Schließungswochen.
- Die Schließungstage werden im Sozialraum abgestimmt, so dass bei Bedarf die Betreuung in einer benachbarten Einrichtung immer gewährleistet ist. Geregelt ist dies über die Zuschussverträge.
- Der fachliche Austausch mit den Kita-Trägern hierzu ergab, dass eine stadtweite Synchronisation der Schließungszeiten nicht unterstützt und auch als nicht sinnvoll erachtet wird. Dies würde zudem einen massiven Eingriff in die Elternbeteiligungsrechte der Kita-Beiträge bedeuten und hätte unabsehbare Folgen für Lübecker Unternehmen, da alle Eltern der über 10.000 betreuten Kinder gleichzeitig in einem engen Zeitfenster Urlaub nehmen müssten. Herr Jürgensen berichtet über die von den Kita-Trägern alternativ angeregte Reduzierung der Schließungszeiten.
Auch Herr Weise erklärt, dass Argumente gegen die Vereinheitlichung der Schließzeiten im fachlichen Austausch genannt wurden. Zunächst müsste also geklärt werden, ob dieser Bedarf bei den Eltern überhaupt vorhanden ist.
Herr Jürgensen ergänzt, dass jeder zusätzliche Öffnungstag über alle Lübecker Kitas zusätzliche Kosten in Höhe von 180.000 € auslösen würde, die bei den derzeitigen gesetzlichen Finanzierungsregelungen auch zu einer Anpassung der Elternbeiträge führen würde. Allein für die Kitas in städtischer Trägerschaft entsteht bei 249 Tagen Jahresöffnungszeit, d.h. einer durchgehenden Öffnung bis auf die Weihnachtsschließung, ein Mehraufwand in Höhe von 1,18 Mio. Euro.
Frau Hildebrand schlägt vor, die Öffnungszeiten zu erweitern und Bund und Land zur Finanzierung stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Einrichtungen könnten durchgängig geöffnet bleiben, mit einer verringerten Gruppenzahl im Sommer.
Frau Weiher erklärt, dass der § 22a SGB VIII die gesetzliche Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Sicherstellung alternativer Betreuungsformen regelt und die HL dieser Verpflichtung durch die im Sozialraum abgestimmten Schließungszeiten nachkommt. In den städtischen Kitas werden die Schließzeiten im Dezember für das Folgejahr mit den Eltern und den Beiräten abgestimmt.
Bei rund 2.000 in den städtischen Einrichtungen betreuten Kindern wurden im Jahr 2016 18 Kinder in anderen Kitas betreut, im Jahr 2015 waren es 16 Kinder, im Jahr 2014 8 Kinder und im Jahr 2013 17 Kinder.
Herr Untermann unterstützt den Vorschlag von Frau Hildebrand eine Gruppe in jeder Kita über die Ferien geöffnet zu lassen, da die Erzieher in der Kita meist bekannt und für die Kinder vertraut sind und damit Umgewöhnungsprobleme durch einen Kita-Wechsel vermieden werden.
Frau Mentz regt an, den Vorschlag von Frau Hildebrand durchrechnen zu lassen und dies für die nächste Haushaltsberatung vorzubereiten.
Herr Kolterjahn weist darauf hin, dass durchgängige Öffnungszeiten sehr teuer sind. Herr Weise erklärt, dass eine kostenneutrale Lösung nicht möglich ist und regt eine Abstimmung auch mit den Einrichtungen der Betreuten Grundschulen an, damit Familien gemeinsam Urlaub machen können.
Herr Klüssendorf und Herr Weise sprechen sich ebenfalls für den Vorschlag von Frau Hildebrand aus, mit der Maßgabe, dass die Kostenfrage geklärt und der Bedarf bei den Eltern ermittelt wurde.
Frau Weiher verweist auf die gesetzliche Grundlage eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zu finden, Frau Grädner kritisiert die Aussagekraft der Zahlen der anderweitig untergebrachten Kinder und Herr Jürgensen weist darauf hin, dass durch die Budgetverträge Einfluss auf die Betreute Grundschule genommen werden kann.
Frau Hildebrand und Herr Klüssendorf erklären, dass Land und Bund stärker in die Verantwortung genommen werden müssen und dass auch die Politik ihren Beitrag leisten muss.
Frau Schmittner hebt die Verbesserungen der Angebote für Kinder und ihre Familien der letzten Jahre hervor und regt an, den Bedarf zu den Schließungszeiten über eine Befragung zu ermitteln. Frau Weiher teilt mit, dass dies bereits über die Kita-Befragung (s. TOP 4.3.1) erfolgt.
Herr Müller regt an den Bedarf der Schließungszeiten detaillierter abzufragen. Frau Weiher erklärt, dass ein umfassendes und differenziertes Meinungsbild zur Betreuungsqualität der Kitas insgesamt ermittelt werden soll. Die Fragebögen wurden bereits verteilt und müssten demnächst in allen Kitas sein. Herr Kolterjahn erklärt, dass weitere Ergänzungen zu den Schließzeiten bei Anmerkungen notiert werden können.