Auszug - BfL: Plakatierung im Wahlkampf  

30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.16
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/04903 BfL: Plakatierung im Wahlkampf
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Zander, Anica
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es spricht BM Dedow.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, der Wahrung des Ortsbildes und der Vermeidung von Verschmutzungen des Straßenraums für kommende Wahlkämpfe – spätestens jedoch zur Kommunalwahl 2018 – Auflagen für die Plakatierung zu erarbeiten mit dem Ziel, die Laternenmasten in Lübeck frei von Wahlplakaten zu halten. Die Plakatierung möge sich künftig auf von der Stadt gemeinsam mit der Wall AG zur Verfügung gestellte Plakatflächen beschränken. Pro Kommunalwahlkreis sind ein bis zwei Werbeflächen zu ermöglichen, auf der dann jede Partei/Wählergemeinschaft in gleicher Größe für sich werben kann. Diese Werbeflächen können außerhalb der Wahlkampfzeiten von der Wall AG kommerziell genutzt werden, damit der Stadt durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

 

 

 


BM Niewöhner ist während der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:37