Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2017 im Produkt 111020 ? Grundstücksmanagement  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.13
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04853 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2017 im Produkt 111020 ? Grundstücksmanagement
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Lindner, Dietmar
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Rostkowski möchte wissen, warum es bei den drei verschiedenen Pumpen auch drei unterschiedliche Preise gäbe.

Herr Strätz erläutert, dass dies mit dem Standort zu tun habe, auf dem die Pumpen auf dem Grundstück eingebaut werden und mit den damit verbundenen unterschiedlichen Leitungslängen.

 

Herr Ramcke sieht es als vorrangig an, erst einmal das rechtliche Verhältnis zwischen der Hansestadt Lübeck und den Bewohnern auf der Herreninsel zu klären und schlägt vor die Vorlage demzufolge abzulehnen.

Herr Strätz erklärt, dass die Hansestadt Lübeck bereits in Verhandlung mit den Bewohner stehe und es geplant sei die Kosten umzulegen. In dieser Vorlage gehe es auch nur darum, dass die Mittel freigegeben werden. Der Rest sei kein Gegenstand der Vorlage.

 

Herr Ramcke schlägt vor einen Sperrvermerk aufzunehmen und den Beschlussvorschlag umzuformulieren.

 

Herr Freitag führt aus, dass mit dieser Vorlage gewährleistet werden soll, dass das Abwassersystem dort auf einen vernünftigen Stand gebracht werde.

 

Herr Howe möchte wissen, warum man den Bewohner 5% Zinsen auferlege, was seiner Meinung nach sehr hoch sei.

Herr Strätz erläutert, dass die 5% keine Schikane seien, sondern eine Vorgabe aus der Dienstanweisung über Stundung, Verzug, Niederschlagung, Erlass und Freistellungen von Ansprüchen. Danach seien bei Ratenzahlungen mindestens 5% Zinsen zu erheben.

 

Herr Ramcke führt nochmals aus, dass er die Maßnahmen für notwendig erachte, aber es als ungerecht sehe, dass über die Umlage geredet werde, ohne dass ein Mietverhältnis bestehe.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:13 Stimmen

Enthaltungen:2 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Im Haushaltsjahr 2017 werden beim Produktsachkonto 111020.999.7852000 Grundstücksmanagement – Tiefbaumaßnahmen –  1.400.000 EUR zur Deckung der Herstellungskosten der Schmutzwasserentwässerungsleitung auf der Herreninsel überplanmäßig gemäß § 95d GO S-H bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und -verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 1.400.000 EUR.