Auszug - Bebauungsplan 23.19.00 ? Dornbreite / Medenbreite ? und zugehörige 130. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Dornbreite / Medenbreite Aufstellungsbeschlüsse (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04817 Bebauungsplan 23.19.00 ? Dornbreite / Medenbreite ?
und zugehörige 130. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Dornbreite / Medenbreite
Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Pluschkell sieht bei diesem Bauvorhaben die von der Bürgerschaft beschlossenen 30% Sozialen Wohnungsbau nicht und führt an, dass die SPD hier für 100% Sozialen Wohnungsbau plädiere.

 

Herr Howe merkt an, dass er es ähnlich wie Herr Pluschkell sehe und er auch nicht nachvollziehen könne, dass das Gebiet als „keine besonders wertvolle Landschaft“ angesehen werde.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob für eine Ansiedlung von jungen Familien (1. Bauabschnitt 49 Einfamilienhäuser und 2. Bauabschnitt 19 Einfamilienhäuser) auch für ausreichend Schulen und Kitas gesorgt sei.

 

Herr Schröder erläutert bezüglich des sozialen Wohnungsbaus, dass man hier das Gebiet aus städtebaulicher Sicht betrachten müsse und die Vorprägung zu beachten sei. Es sei außerdem belegbar, dass es auch eine sehr starke Nachfrage an Einfamilienhäusern gäbe.

Frau Belchhaus ergänzt, dass es dort eine Grundschule gäbe und momentan für eine Kita noch kein Bedarf gesehen werde, was allerdings im weiteren Verfahren noch nachgebessert werden könne.

 

Herr Freitag sieht es genauso wie Herr Schröder, dass es in der dortigen Lage nur Einfamilienhäuser geben könne.

 

Herr Howe erwähnt, dass man eine Förderung über den zweiten Förderweg anstreben solle und ggf. an anderer Stelle die hier wegfallenden 30% kompensieren müsse. Hierbei erwarte er Vorschläge seitens der Verwaltung.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob die bereits in 2013 begonnene Planung bezüglich der Prioritäten überarbeitet worden sei und ob man sich dort auch Doppelhäuser für eine höhere Verdichtung vorstellen könne.

Herr Schröder sagt eine Prüfung bezüglich der Doppelhäuser zu.

 

Herr Pluschkell sieht es als wichtig an, dass der Bürgerschaftsbeschluss (30% Sozialer Wohnungsbau) überall umgesetzt werde, um so eine soziale Durchmischung zu erlangen. Er bleibe auch bei seiner Forderung von 100% Sozialen Wohnungsbau an dieser Stelle.

Herr Schröder erklärt, dass der Bürgerschaftsbeschluss seitens der Verwaltung ernst genommen werde, aber man dies nicht immer und überall übers Knie brechen könne. Er weist auf den TOP 4.2.7 hin, in dem er erläutern werde, dass in dem Baugebiet Schlutuper Straße der soziale Wohnungsbau sogar über 30% liegen werde.

 

Frau Metzner sieht es als nicht nachvollziehbar an, dass dieser Stadtteil vom sozialen Wohnungsbau freigehalten werden solle.

 

Herr Howe weist darauf hin, dass es in Dornbreite viele Grundstücke mir Erbbaurecht gäbe, was auch eine Art von sozialen Wohnungsbau darstelle.

 

Herr Voht sieht sich von der Äußerungen von Herr Pluschkell irritiert, der 100% sozialen Wohnungsbau verlange, um letztendlich 30% zu erhalten, dies sei seiner Meinung nach kein sachgerechter Umgang mit der Thematik.

 

Frau Kaske merkt an, dass es nicht an jeder Stelle sozialen Wohnungsbau geben müsse, an diesem Orte würde sie Geschosswohnungsbau als grausam ansehen. Ihrer Meinung nach berge 100% sozialer Wohnungsbau auch wieder soziale Brennpunkte.

 

Herr Mihr weist auf den Wortlaut des hier in Rede stehenden Bürgerschaftsbeschlusses hin und merkt an, dass dieser für dieses Gebiert nicht zuträfe.

 

Frau Friedrichsen weist auf das Baugebiet „Roter Löwe“ hin, in dem die zurückliegenden Einfamilienhäuser durch Blöcke an der Moislinger Allee begrenzt worden seien, sie bitte auch hier um Prüfung solch einer Realisierung.

 

Herr Pluschkell stellt folgenden Antrag:

Der Beschlussvorschlag ist dahingehend zu ergänzen, dass bei der Planung darauf geachtet werde, dass die Belange des sozialen Wohnungsbaus entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses angemessen berücksichtigt werden, das heist zwischen 30 und 100%.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:5 Stimmen

Gegen den Antrag:9 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Pluschkell mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:9 Stimmen

Gegen die Vorlage:1 Stimme

Enthaltungen:5 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

1.Für den zwischen Dornbreite und Medenbreite im Stadtteil Schönböcken gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 23.19.00 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (130. Änderung). Er umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 23.19.00 zzgl. Arrondierungsflächen (Anlage 1).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes geschaffen werden.

2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.

5.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein externes Planungsbüro beauftragt.