Auszug - grün+alternativ+links (GAL) AT zu VO/2017/04505 Baumpflege Untertrave  

30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.5
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/04562 grün+alternativ+links (GAL) AT zu VO/2017/04505 Baumpflege Untertrave
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen BM Mentz, BM Wind-Olßon, BM Mählenhoff beantragt punktweise Abstimmung. Es sprechen BM Lengen und BM Mentz..


Beschluss:

1.Im nächsten Umweltausschuss soll berichtet werden, welche Pflegemaßnahmen für den Erhalt und die Vitalisierung der 48 Winterlinden an der Untertrave notwendig sind.

Auch soll berichtet werden, wann geplant ist, diese Maßnahmen durchzuführen.

 

2.Bei der Planung und Durchführung dieser und weiterer Maßnahmen sollen VertreterInnen des Aktionsbündnis „LÜBECKS LINDEN LEBEN LASSEN“ in einer Arbeitsgruppe einbezogen werden.

 

3.Es soll jährlich darauf hingewiesen und eingehalten werden, dass der Einsatz auftauender Mittel auch im Bereich der Untertrave verboten ist.

 

4.Die Pflege- und Vitalisierungsmaßnahmen werden nicht durch eine Firma für Baumpflege durchgeführt, deren Gesellschafter oder Geschäftsführer in der Thematik um die Linden vorgefasst sind.

 

 


 

 

BM Kirch ist während der Abstimmung nicht anwesend.

 

BM Eymer ist bei der Abstimmung zu Punkt 3. und 4. nicht anwesend.

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 1.

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:24

Nein-Stimmen:21

Enthaltungen:1

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 2.

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:5

Nein-Stimmen:41

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt3.

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:5

Nein-Stimmen:40

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 4.

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:5

Nein-Stimmen:40

 

 

 

Punkt 1. des Antrages ist damit angenommen, die Punkte 2. bis 4. sind abgelehnt.