Auszug - Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum -, Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01- Gewerbegebiet Herrenholz Süd - sowie Bebauungsplan 22.53.09 - Änderung der Bebauungspläne 22.53.04 und 22.53.07 - Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord - Satzungsbeschlüsse (5.610)   

62. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:14 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2017/04830 Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum -,
Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01- Gewerbegebiet Herrenholz Süd - sowie
Bebauungsplan 22.53.09 - Änderung der Bebauungspläne 22.53.04 und 22.53.07 - Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord -
Satzungsbeschlüsse (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hundertmark erklärt, dass die SPD-Fraktion gegen die Vorlage in der vorliegenden Form stimmen werde und begründet die Ablehnung.

 

Hierzu spricht Herr Lötsch.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage abstimmen.


Beschluss:

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Entwürfen der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB werden die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 6, 10) als Satzungen beschlossen.

Die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 9, 13) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bebauungspläne durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne mit den jeweiligen Begründungen während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft,

mehrheitlich  (bei 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen,

 3 Enthaltungen) die Vorlage abzulehnen.