Auszug - Anfrage des BM Oliver Dedow zu den semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen  

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/04871 Anfrage des BM Oliver Dedow zu den semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Zander, Anica
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

1-      Welche Kosten hat die Benutzung der beiden semistationären  Geschwindigkeits-überwachungsanlagen in den ersten drei Monaten bei der Stadt verursacht?

2-      Wieviel Bußgeldverfahren in welcher Gesamthöhe wurden anhand des Einsatzes dieser Geräte eingeleitet ?

3-      Wurde in diesem Zeitraum ein Rückgang der Verkehrsunfälle verzeichnet?

Herr Ohlow beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1.)„Da sowohl die Kosten als auch die Erträge bei beiden Anlagen in etwa identisch sind werden nachstehend die entsprechenden Beträge für jeweils eine Anlage dargestellt:

 

Der Personalaufwand für den Wechsel der Standorte liegt bei etwa 4 Arbeitsstunden pro Einsatz. Die Geräte wurden wöchentlich versetzt; somit sind in den ersten 3 Mo-naten etwa 48 Arbeitsstunden angefallen. Basierend auf den Personalkostendurch-schnittswerten für die EG 6 entspricht dies rd. 1.400,-- Euro. Zusätzlich verursachen die Vorgänge Personalkosten bei der Auswertung des Fotomaterials. Für die insge-samt ausgewerteten  3.231 Fälle sind etwa 53 Arbeitsstunden angefallen; dies ent-spricht einem Betrag in Höhe von rd. 1.600,-- Euro. Für die Anmietung des Gerätes sind je nach Länge der Mietdauer Zahlungen in Höhe zwischen 5.000,-- und 8.000,-- Euro zu leisten. Da die konkreten Mietzahlungen Gegenstand von vertraglichen Ver-einbarungen sind, werden diese bei Bedarf nur im nichtöffentlichen Teil bekanntge-geben.

 

zu 2.)Mit dem in der Zeit von Mitte Januar bis Mitte April 2017 eingesetzten Gerät wurden  insgesamt 3.231 Verfahren mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 66.866,50,-- Euro eingeleitet.

 

zu 3.)Hierzu teilt die PD Lübeck folgendes mit:

 

Eine pauschale Auskunft hinsichtlich einer Entwicklung der Unfallzahlen im

Hinblick auf die für diesen Zeitraum zusätzlich eingesetzten Messanlagen wäre nicht seriös. Eine Feinbetrachtung und Bewertung hinsichtlich der Aufstellorte der mobilen Anlagen und dem Unfallgeschehen an den Messorten wäre ein unverhältnismäßig hoher Rechercheaufwand. Selbst wenn die Anzahl der geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfälle tatsächlich zurückgegangen sein sollte, kann man daraus keine Rückschlüsse auf das eingesetzte, neue Einsatzmittel ziehen. Es gibt zu viele andere Umstände, die die Zahlen in die eine als auch andere Richtung beeinflussen.“

 

 

 


Der Ausschuss nimmt Kenntnis.