Auszug - Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Schließungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in Lübeck  

30. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 06.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:41 Anlass: Sitzung
Raum: Haus der Jugend Travemünde
Ort: Auf dem Baggersand 28 a
VO/2017/04829 Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Schließungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jürgensen beantwortet die Anfrage von Frau Mentz mündlich.

  1. Vertraglich sind maximal 30 Schließungstage pro Jahr vereinbart.
  2. Es gibt keine festen Kriterien für die Festlegung der Schließungszeiten. Dennoch gibt es mit den benachbarten Einrichtungen Vereinbarungen, so dass quartiersbezogen mindestens eine Einrichtung in den Ferien offen ist.
  3. Feste Schließungszeiten für alle Einrichtungen gibt es nicht und diese sind auch nicht gewünscht.

Frau Mentz fragt nach, ob die Schließungstage reduziert werden können und ob es Übereinstimmungen mit den Schließungszeiten der Betreuten Grundschulen gibt. Herr Jürgensen erklärt, dass ihm z. B. bei rd. 1.800 Kindern in städtischen Kitas lediglich 18 Einzelfälle bekannt sind, bei dem Gastkinder in anderen Einrichtungen sind. Er weist außerdem auf die Möglichkeit der Betreuung in der Tagespflege hin. Jeder weitere Öffnungstag würde 130.00 Euro pro Jahr kosten.

Eine Diskussion über die Anzahl der Schließungstage und die Notwendigkeit von deckungsgleichen Schließungstagen entsteht. Es sprechen Frau Hildebrand, Herr Weise, Frau Oldenburg, Frau Mentz, Frau Weiher, Frau Eitel und Herr Mix. Herr Jürgensen schlägt vor diese Fragen in der AG Kitaträger zu besprechen. Die Ergebnisse, die sich aus der Diskussion ergeben, werden dann im Ausschuss vorgestellt. Frau Hildebrand und Herr Klüssendorf befürworten diesen Vorschlag.

Der Ausschuss widerspricht dem nicht.


Beschluss:

  1. Wie viele Schließungstage pro Jahr gibt es in den Kinderbetreuungseinrichtungen der unterschiedlichen Träger (Krippe, Kindergarten, Hort, betreute Grundschule) in Lübeck?
  2. Gibt es jeweils feste Kriterien für die Festlegung von Schließungszeiten (wie z.B. die ersten drei Wochen der Sommerferien) – abgesehen von festgelegten Feiertagen?
  3. Wie kann ermöglicht werden, dass die Schließungzeiten der unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen unterschiedlicher Träger deckungsgleich sind.

Der Ausschuss folgt dem Verfahrensvorschlag und vertagt die Anfrage, bis in der AG Kitaträger darüber beraten wurde.