Es erfolgt eine gemeinsame Beratung der TOP 8.2, 8.2.1 und 8.2.2.
Die Anträge zu TOP 8.2 und TOP 8.2.1 wurden zur abschließenden Beratung an den Ausschuss überwiesen.
Antrag TOP 8.2 – Antrag der GAL-Fraktion:
1. Es wird in allen Lübecker Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete WLANZugang
eingerichtet.
2. Hierbei wird eine Kooperation mit dem Landes WLAN „DerEchteNorden“ angestrebt.
3. Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zu dem Projekt internetfor.me / Volker
Dettmer (www.internetfor.me) aufzunehmen.
4. Damit dies auch in Lübeck schnell umgesetzt werden kann, werden die für Lübecks
Gemeinschaftsunterkünfte benötigte Hardware (Router) und Installationskosten
aus dem Integrationsfonds der Hansestadt Lübeck gezahlt.
Lt. Bericht der Hansestadt Lübeck, Nr. VO/2016/04050, sind für 50 Gemeinschaftsunterkünfte
(ohne gewerbliche Einrichtungen und Notunterkünfte) Anschaffungskosten
von rund 37.500 € erforderlich.
5. Die laufenden Kosten für die jeweiligen Verträge werden anteilig durch die
Nutzerinnen und Nutzer mit einem geringfügigen monatlichen Betrag (ohne
bestimmte Laufzeit) bezahlt.
6. Das vertragliche Risiko, die Haftung und den Aufwand der Abrechnung und
Verwaltung übernimmt (nach eigenen Angaben) das Projekt internetfor.me.
Dort, wo das Landes-WLAN „DerEchteNorden“ genutzt werden kann, liegt die
Haftung beim Land.
7. Der Bürgermeister wird gebeten, ein Arbeits- und Planungstreffen der kooperierenden
Personen zu initiieren (Soziale Sicherung, IT in Lübeck, internetfor.
me/Volker Dettmer, Innenministerium, ggf. weitere).
Antrag TOP 8.2.1 – Antrag der Fraktion Freie Wähler & DIE LINKE:
1. Der Bürgermeister hat dafür Sorge zu tragen, dass es Bewohnerinnen
und Bewohnern von Lübecker Gemeinschaftsunterkünften gestattet
wird, auf eigene Kosten und mit eigenem Vertragsverhältnis
Internetnutzungsverträge für die Telefondose in ihrer Unterkunft
abzuschließen.
2. Gemeinnützige Organisationen dürfen sie dabei unterstützen
und/oder sich als Vertragspartner betätigen.
Antrag TOP 8.2.2 – Antrag AM Andreas Sankewitz:
Der Bürgermeister möge kurzfristig in Gemeinschaftsunterkünften die Einrichtung von
WLAN- Zugängen ermöglichen.
Folgende Eckpunkte sind dabei zu berücksichtigen:
Es sind im ersten Schritt die Gemeinschaftsunterkünfte auszurüsten, die ausdrücklich für
Geflüchtete errichtet wurden. Beispielhaft sind hier folgende Unterkünfte zu nennen:
Travemünde, Ostseestraße
Kücknitz, Festwiesenweg
Hochschulstadtteil, Bornkamp
St. Gertrud, Schlutuper Straße
Zu berücksichtigen ist bei der Ausrüstung auch die jeweils geplante Nutzungsdauer der Unterkunft.
Die Kosten für die Bereitstellung und die Betriebskosten werden vom Haushalt der Hansestadt
Lübeck getragen.
Die Bewohner sind angemessen anteilsmäßig an den Betriebskosten zu beteiligen. ( 3-5 €)
Frau Mentz erklärt, dass sie den o.a. Antrag zu TOP 8.2 zugunsten des Antrags von Herrn Sankewitz (TOP 8.2.2) zurückzieht und sich diesem anschließt.
Frau Akyurt befürwortet den Antrag zu TOP 8.2.2 ebenfalls, allerdings mit Ausnahme der Kostenbeteiligung der Bewohner.
Herr Senator Schindler verweist in diesem Zusammenhang auf den einem Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden prozentualen Anteil für Kommunikation.
Herr Petereit begründet den Antrag zu TOP 8.2.2 noch einmal ausführlich und weist darauf hin, dass die Stadt Bad Schwartau bereits entsprechend verfährt.
Es folgt eine kontroverse Diskussion zu der Frage der Schaffung eines WLAN-Zugangs sowie zu der o.a. Kostenbeteiligung der Bewohner.
Es sprechen Frau Regier (freiwillige Leistung der Stadt, wo soll im Gegenzug eingespart werden?), Frau Menorca (entsprechende Kosten fallen auch in eigener Wohnung an; die soziale Balance ist im Übrigen nicht gegeben), Herr Schlitzke (Frage zur Abrechnung), Frau Akyurt, Herr Petereit, Herr Schultz, Frau Mentz, Frau Schwartz und Herr Senator Schindler.
Im Ergebnis wird der Antrag von Herrn Sankewitz zu TOP 8.2.2 vertagt (einstimmige Annahme des Vertagungsantrags von Frau Akyurt).
Die Verwaltung wird zunächst prüfen, wie die o.a. Kostenbeteiligung praktisch umzusetzen wäre, und dem Ausschuss sodann entsprechend berichten. In diesem Zusammenhang wird auch die o.a. Fragestellung von Frau Regier aufgegriffen.
Der Antrag von Frau Akyurt, auch den Antrag der Fraktion Freie Wähler & DIE LINKE zu TOP 8.2.1 zu vertagen, wird mit 1 Ja-Stimme und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss beschließt mit 1 Enthaltung und 13 Nein-Stimmen, den Antrag zu TOP 8.2.1 abzulehnen.