Auszug - mdl. Bericht unbegleitete minderjährige Ausländer im Übergang  

30. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:41 Anlass: Sitzung
Raum: Haus der Jugend Travemünde
Ort: Auf dem Baggersand 28 a
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Scharrenberg und Frau Mesch stellen den Bericht anhand einer Power-Point-Präsentation dar, die der Niederschrift beigefügt ist.

Auf Nachfragen von Frau Bauke und Herrn Wargenau zur Berufsschulpflicht erklärt Frau Weiher, dass die Beschulung in den Berufsschulen auch für volljährige Flüchtlinge in Lübeck sehr großzügig gehandhabt wird, teilweise bis zum 25. Lebensjahr. Weiterhin gibt es auch Angebote vom JobCenter und der Bundesagentur für Arbeit und die Sprach- und Alphabetisierungskurse von der VHS, die wahrgenommen werden können.

 

Auf Nachfragen von Frau Mentz erklärt Frau Mesch, dass die Ausländer bei den Asylanträgen Unterstützung erhalten. Weiterhin berichtet Frau Scharrenberg, dass auch in den Ferienzeiten normales Programm in den Einrichtungen angeboten wird und Frau Weiher weist auf das Sommerangebot in den Berufsschulen hin.

 

Frau Bauke fragt nach den Ideen zur Wohnraumbeschaffung und schlägt Volljährigen-Wohngemeinschaften vor.

Frau Scharrenberg erklärt, dass grundsätzlich das Ziel verfolgt wird, die volljährig gewordenen Flüchtlinge im Anschluss an eine stationäre Maßnahme in eigenen Wohnraum ziehen zu lassen. Bei fehlendem Wohnraum wird im Einzelfall an den Bereich Soziale Sicherung verwiesen, der eine vorübergehende Unterbringung organisiert. Es wird aber darauf geachtet, dass kleine Wohneinheiten und jeweils Einzellösungen gefunden werden.

Dennoch muss Wohnraum geschaffen werden. Frau Mesch ergänzt, dass zusätzlich auch ambulante Hilfen für den Übergang eingerichtet werden.

Frau Weiher findet den Vorschlag mit den Volljährigen-Wohngemeinschaften gut und erklärt, dass soziale Kontakte und Begleitung teilweise notwendig sind. 4.900 Wohnungen sollen in Lübeck gebaut werden. Dies dauert jedoch noch ein paar Jahre und der Bedarf kann zurzeit noch nicht gedeckt werden. Frau Scharrenberg betont die gute Zusammenarbeit mit der Sozialen Sicherung und dem Jugendmigrationsdienst.

 

Herr Bernet fragt nach, ob die unbegleiteten minderjährigen Ausländer in den Unterkünften Anspruch auf Ausstellung eines Aktiv-Passes haben.

Nachträgliche Beantwortung der Frage:

Unbegleitete minderjährige Asylbewerber in stationären Jugendhilfemaßnahmen haben keine Ansprüche auf „BuT“-Leistungen. Hiervon ausgenommen ist das Mittagessen, alle anderen Leistungen sind im Pflegegeld enthalten.

Anders verhält es sich, wenn unbegleitete minderjährige Asylbewerber im Haushalt von Verwandten (Vormundschaften Onkel, Tante oder ältere Geschwister) leben und gleichzeitig im Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen. In diesen Fällen handelt es sich dann nicht um Jugendhilfemaßnahmen.

 

Auf Nachfragen von Frau Mentz und Frau Hildebrand antworten Herr Regenberg, Frau Mesch und Frau Scharrenberg.

Die Angst vor der drohenden Abschiebung wird von Anfang an thematisiert.

Aus den laufenden Hilfen geht nicht hervor, wie viele Jugendliche „abtauchen“. Einige Ausländer sind nur kurz in der Inobhutnahmestelle und reisen sehr zügig weiter.

Im ersten Quartal 2016 kamen 39 neue Flüchtlinge an und im ersten Quartal 2017 kamen 12 neue Flüchtlinge an. Die Ausländer, die mittlerweile hier ankommen, bleiben in der Regel auch und reisen nicht weiter.

 

Herr Klüssendorf bedankt sich bei Frau Mesch und Frau Scharrenberg.


 


Der Bericht wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 umA im Übergang (142 KB)