Auszug - Interfraktionell: Wahl einer ersten stellvertretenden Bürgermeisterin  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/04715 Interfraktionell: Wahl einer ersten stellvertretenden Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Zander, Anica  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verliest die Regularien zur Wahl der stellvertretenden BürgermeisterInnen unter TOP 9.1 und 9.2. Die Wahl erfolgt mit relativer Mehrheit (§ 62 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein).

 

Die Nachfrage des Vorsitzenden, ob weitere Wahlvorschläge vorliegen, wird verneint.

 

BM Lindenau verlangt geheime Wahl zu TOP 9.1.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Aewerdieck-Zorom jedes Bürgerschaftsmitglied einzeln aufrufen und die Wahlzettel ausgeben wird.

 

Es erfolgt der Wahlgang.

 

Die Wahlzettel werden von  Frau Nimz und Herrn Pioch und Frau Meick unter der Aufsicht  

des Vorsitzenden ausgewertet.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass Senatorin Weihner mit 28 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen zur 1. Stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt wurde. Es gab keine Stimm-Enthaltungen.

 

Der Vorsitzende richtet die Frage an Senatorin Weiher, ob sie die Wahl annimmt. Sie bejaht dies.

 

Es erfolgt die Gratulation durch den Bürgermeister und die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

 


Beschluss:

Zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin der Hansestadt Lübeck wird

Frau Senatorin Kathrin Weiher

mit Wirkung vom 01.05.2017 und für die Dauer ihrer Amtszeit gewählt.

 

 

 


   Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28

Nein-Stimmen: 21

 

Die Wahlniederschrift liegt dem Original dieser Niederschrift bei.