Auszug - Interfraktionell: Wahl einer ersten stellvertretenden Bürgermeisterin
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende verliest die Regularien zur Wahl der stellvertretenden BürgermeisterInnen unter TOP 9.1 und 9.2. Die Wahl erfolgt mit relativer Mehrheit (§ 62 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein).
Die Nachfrage des Vorsitzenden, ob weitere Wahlvorschläge vorliegen, wird verneint.
BM Lindenau verlangt geheime Wahl zu TOP 9.1.
Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Aewerdieck-Zorom jedes Bürgerschaftsmitglied einzeln aufrufen und die Wahlzettel ausgeben wird.
Es erfolgt der Wahlgang.
Die Wahlzettel werden von Frau Nimz und Herrn Pioch und Frau Meick unter der Aufsicht
des Vorsitzenden ausgewertet.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Senatorin Weihner mit 28 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen zur 1. Stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt wurde. Es gab keine Stimm-Enthaltungen.
Der Vorsitzende richtet die Frage an Senatorin Weiher, ob sie die Wahl annimmt. Sie bejaht dies.
Es erfolgt die Gratulation durch den Bürgermeister und die Mitglieder der Bürgerschaft.
Beschluss:
Zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin der Hansestadt Lübeck wird
Frau Senatorin Kathrin Weiher
mit Wirkung vom 01.05.2017 und für die Dauer ihrer Amtszeit gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 21
Die Wahlniederschrift liegt dem Original dieser Niederschrift bei.