Auszug - Anfragen Herr Zahn in Sachen Anzeigen gegen Hundehalter  

34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 3.3.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Gemeinsame Beratung mit TOP 9.1.

 

Die im Vorwege der Sitzung von Herrn Zahn eingereichten Fragen beantworten Herr Trabs und Herr Hinsen wie folgt:

 

  1. Gibt es Sachverhalte in Lübeck durch Hunde oder Hundehalter, die zur Erstattung einer Anzeige führten oder ein Einschreiten der Polizei erforderlich machten?
     

Antwort:

 

Fragen 1 und 2 könnten wegen der deliktischen Vielfalt möglicher „Hundeverstöße“ nur durch eine händische Auswertung des Vorgangsbearbeitungssystem beantwortet werden. Dieser Aufwand ist unverhältnismäßig und wird nicht betrieben.

 

  1. Welcher Art von Anzeigen waren diese?
     

Antwort:

 

siehe Antwort zu 1.

 

  1. Gab es Verurteilungen von Hundehaltern?

    Antwort:

 

Kann von der Polizei nicht beantwortet werden. Hier müssten die Justiz bzw. das Ordnungsamt befragt werden.

 

Antwort Ordnungsbehörde:

 

Keine Erkenntnisse.

 

  1. Wurde Hundehaltern das Führen eines Hundes untersagt?
     

Antwort:

 

siehe Antwort zu 3.

 

Antwort Ordnungsbehörde:

 

Die Haltungsuntersagung kommt bei gefährlichen Hunden in Betracht. Wird kein Antrag auf Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes gestellt oder ein solcher Antrag abgelehnt, erfolgt eine Haltungsuntersagung. Im Durchschnitt geschieht dies in bis zu 5 Fällen pro Jahr.

 

  1. Wurde Hundehaltern das Führen eines Hundes aufgrund von Drogen- bzw. Alkoholeinfluss untersagt? Gibt es, analog einer absoluten Fahruntüchtigkeit, auch in solchen Fällen eine Promillegrenze?
     

Antwort:

 

siehe Antwort zu 3.

 

Antwort Ordnungsbehörde:

 

Zur ersten Frage eine Erkenntnisse. Eine Promillegrenze wie im Straßenverkehr gibt es nicht.

 

  1. Gibt es seitens der Polizei bei der Bearbeitung von Anzeigen in Zusammenhang mit Hunden eine besondere Zuständigkeit, innerhalb der Behörde, die nur durch einen besonders geschulten Beamten abgearbeitet werden kann?

 

Antwort:

 

Nein

 

  1. In welchen Fällen werden „Hundesachverhalte“ von der Landespolizei an das Ordnungsamt der HL weiter geleitet?

 

Antwort:

 

Alle Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden der Ordnungsbehörde zur Kenntnis gegeben.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

zu TOP 9.1

 

Die Fragen von Herrn Zahn beantwortet Herr Hinsen wie folgt:

 

  1. Welche Ordnungswidrigkeiten nach dem HundeG wurden vom Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck in 2016 mit einer Geldbuße geahndet?

 

Durch den Ordnungsdienst wurden 105 Fälle angezeigt und vom Bereich Verkehrsangelegenheiten (Allgemeine Bußgeldstelle) bearbeitet. Es handelte sich hierbei in der Regel um nicht angeleinte Hunde in Grün- und Parkanlagen oder in Naturschutzgebieten.

 

Zusätzlich sind 2016 noch 113 Anzeigen von der Polizei selbst oder über die Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Den Anzeigen lagen hauptsächlich Aufsichtspflichtverstöße des Hundeführers zugrunde, wodurch andere Tiere oder auch Menschen gebissen oder anderweitig geschädigt wurden. Die Anzeigen basierten fast ausschließlich auf Beschwerden der Geschädigten oder Beobachtungen Dritter.  

 

  1. Wurde Personen von Amtswegen,
  • das Führen oder
  • das Halten von Hunden untersagt?

 

Die Haltungsuntersagung kommt bei gefährlichen Hunden in Betracht. Wird kein Antrag auf Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes gestellt oder ein solcher Antrag abgelehnt, erfolgt eine Haltungsuntersagung. Im Durchschnitt geschieht dies in bis zu 5 Fällen pro Jahr.

 

  1. Gab es Beschwerden oder Anzeigen von Bürgern über Hundehalter -innen und wenn ja, welcher Art waren diese?

 

Den Ordnungsdienst erreichen pro Jahr ca. 15 - 20 Beschwerden. Es handelt sich hierbei um Hundehalter, die sich über die Verhaltensweise von anderen Hundehaltern beschweren wollen. Beim Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten treten auch Vorfälle auf, bei denen BürgerInnen Schwierigkeiten mit anderen Hunden hatten, weil diese z.B. den eigenen Hund oder den Anzeigenden selbst angegriffen haben. In einigen Fällen sind es auch reine Nachbarschaftsprobleme, wenn Hunde ein anderes benachbartes Grundstück betreten und dort Störungen verursachen oder ihr „Geschäft“ verrichten.  

 

  1. Gibt es seitens der Ordnungsbehörde gezielte Maßnahmen um die Einhaltung des HundeG zu überprüfen?

 

Durch den Ordnungsdienst erfolgen regelmäßig Kontrollen von Parkanlagen und Naturschutzgebieten. Gezielte Maßnahmen im Sinne von groß angelegten Aktionen wie z.B. Taxenkontrollen gibt es nicht.

 

  1. Konnten in der Vergangenheit Sachverhalte, im Zusammenhang mit Hunden, vom Ordnungsamt nur durch die Unterstützung durch die  Landespolizei abgearbeitet werden?

 

In Einzelfällen muss der Ordnungsdienst die Landespolizei zur Unterstützung anfordern, wenn Hundehalter die Personalien verweigern. Beim Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten wird lediglich bei der Sicherstellung von Hunden im Haushalt der Halter gegen deren Willen zur Eigensicherung mit Polizeiunterstützung gearbeitet.

 


Der Ausschuss nimmt Kenntnis.