Auszug - Luftbelastung durch den Betrieb von Kaminöfen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Anfrage siehe USO 21.02.2017 TOP 8.1.
Laut Herrn Hinsen werde für Lübeck wird keine Notwendigkeit für ein Verbot gesehen, da die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub bisher immer eingehalten wurden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.