Auszug - Kostenlose Zulassung E-Autos
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Anfrage siehe USO 21.02.2017 TOP 7.1.
Herr Hinsen antwortet, dass die Gebühren für die Zulassung eines Fahrzeuges dem Bundesrecht unterliegen und in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) aufgeführt seien. Eine Ausnahme der Gebührenfestsetzung für die Zulassung von E-Autos sei in der GebOSt nicht vorgesehen. Es bestehe daher keine Möglichkeit, E-Autos kostenlos zuzulassen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.