Auszug - Förderung der E-Mobilität; hier: Antrag der SPD-Fraktion Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der SPD-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 (VO/2017/4668)  

34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 8.1.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/04718 Förderung der E-Mobilität; hier: Antrag der SPD-Fraktion
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der SPD-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 (VO/2017/4668)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 8.1.2 mit VO Nr. 4668 den nachstehend  aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig an den Bauausschuss (federführend) und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Förderung der E-Mobilität;

hier: Antrag der SPD-Fraktion

 

Der Bericht über die Förderung der E-Mobilität in der VO/2016/04454 wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird gebeten, auf Grundlage dieses Berichts dafür zu sorgen, dass

 

  1. auf allen öffentlichen Parkplätzen, auf denen ein Tagesticket gelöst werden kann, das Parken für Elektro-Kfz unentgeltlich zugelassen wird. Die Stadtverordnung über Parkgebühren soll spätestens im Mai 2017 entsprechend geändert werden.
  2. für die Zufahrten zum Hochschulstadtteil baldmöglichst eine Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen für reine Elektro-Kfz erfolgt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Lübecker Bürgerschaft über die VO/2016/04454 hinaus umgehend und umfassend über weitere konkrete Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität im Bereich der Hansestadt Lübeck durch die Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe und Unternehmen mit städtischer Beteiligung zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:

 

  1. entgeltfreies Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen (eventuell mit Parkscheibe zeitlich begrenzt)
  2. weitere E-Parkplätze in besonders attraktiver Lage in Abstimmung mit der KWL und anderen Parkhausbetreibern
  3. zusätzliche E-Parkplätze in Kooperation mit stattauto und anderen carsharing-Unternehmen
  4. entgeltfreie Beförderung von E-Mobilen mit der Priwallfähre
  5. Förderung von E-Taxi durch einen besonderen E-Taxi-Tarif
  6. Förderung von E-Taxi durch besonders attraktive E-Taxistände
  7. E-Dienstfahrzeuge für Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck und ihrer Gesellschaften, sofern technisch sinnvoll.
  8. besonderer Stromtarif der Stadtwerke Lübeck für E-Mobil-Hausanschlüsse
  9. weitere Ladesäulen im Lübecker Stadtgebiet, sowohl öffentlich als auch in Zusammenarbeit mit Lübecker Unternehmen (für MitarbeiterInnen und KundInnen)
  10. Beschaffung und Einsatz von E-Bussen beim Stadtverkehr Lübeck und der LVG im Jahr 2017 und in den Folgejahren
  11. Festsetzung von E-Parkplätzen und Ladesäulen in Bebauungsplänen
  12. Errichtung weiterer Bike-&-Ride-Anlagen an Bahnhaltepunkten und Bahnhöfen mit Ladeeinrichtungen für Pedelacs und E-Bikes.
  13. rechtliche Erfordernisse für eine Gebührenbefreiung bei der Zulassung von E-Mobilen
  14. rechtliche Erfordernisse für ein entgeltfreies Anwohnerparkrecht für E-Mobile (gebührenfreier Antrag auf Anwohnerparkberechtigung) in der Lübecker Altstadt

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung von Abgasen und Lärm durch Förderung der E-Mobilität regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Förderung der E-Mobilität und die wirtschaftlichen Folgen für die Hansestadt Lübeck und deren Eigenbetriebe zu überprüfen und der Lübecker Bürgerschaft regelmäßig zu berichten.

 

Beratung siehe TOP 8.1.

 

 

 


„Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung begrüßt alle vertretbaren Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität. Über die Einzelheiten möge der Bauausschuss federführend entscheiden.“ (siehe TOP 8.1.)