Auszug - Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Der stellvertretende Vorsitzende bittet die Anwesenden aufzustehen und nimmt die Verpflichtung des Ausschussmitgliedes Astrid Völker vor.
„Ich verpflichte Sie gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein.“
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
nimmt Kenntnis.