Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1Umbenennung Straßennamen (Herr Howe) – 5.660

(TOP 5.2.1 am 20.02.2017)

Herr Howe möchte wissen, wann es einen Bericht bezüglich der Umbenennung von Straßennamen gäbe, für den Herr Senator Boden federführend sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der Zwischenbericht aus 2015 liegt schon länger vor und wurde der Politik auch bekanntgegeben.

Die seitens der Politik gewünschte Einwohnerversammlung hat am 16.12.2016 stattgefunden. Das Protokoll hieraus wurde vom Bereich 5.660 an alle Fraktionen gesandt.

 

Die nächste AK-Sitzung findet am 23.03.2017 statt. Es bleibt derzeit das dort festzuzurrende weitere Prozedere zu diesem Thema abzuwarten.

Einen formalen Bürgerschaftsbeschluss für eine tatsächliche Umbenennung, der hierfür aber notwendig wäre, gibt es derzeit nicht.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2Auswirkungen der Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im FB5 (Herr Ramcke) – 5.060

(TOP 5.2.1 am 16.01.2017)

Der Fachbereich 5 wird aufgefordert, zur kommenden Bauausschusssitzung eine Übersicht vorzustellen, aus dem der aktuelle Personalstand mit den Konsequenzen nach Aufhebung der Wiederbesetzungssperre hervorgeht.

  1. Anzahl der aktuell offenen Stellen mit Bezug zur Organisationsstruktur (Hierarchie und Abteilung)
  2. Anzahl der im Laufe der kommenden 18 Monaten altersbedingt nachzubesetzenden

Stellen mit Bezug zur Organisationsstruktur (Hierarchie und Abteilung)

  1. Zeitplan und Strategie zur Wiederbesetzung der offenen Stellen

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Zwischenantwort am 06.03.2017:

Aufgrund der Tatsache, dass die für die zusammenfassende Beantwortung dieser komplexen Anfrage zuständige Kollegin aus dem Fachbereichscontrolling zum 28.02.2017 in den Ruhestand gegangen ist und vorab noch Resturlaub abgegolten hat, wird sich der neue Kollege mit der zusammenfassenden Beantwortung zu einem der nächsten Bauausschusssitzung befassen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Zeughaus (Herr Ramcke) – 5.651

(TOP 5.2.2 am 06.02.2017)

Die Räumlichkeiten vom Zeughaus wurden seinerzeit für die Unterbringung der Völkersammlung baulich auch durch Finanzmittel der Stiftung von Rudolfo Groth ertüchtigt.

Fragen an die Verwaltung:

Gab es mit der Finanzierung durch die Stiftung von Rudolfo Groth auch eine Zweck- und Nutzungsbindung der Räumlichkeiten?

Wenn ja, wie genau sahen die Bedingungen der Stiftung für die Finanzierung aus?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Vor ca. 31 ½ Jahren wurde in der Bürgerschaftssitzung am 29.08.1985 die Annahme einer zweckgebundenen Geldzuwendung (Spende) in Höhe von seinerzeit 200.000,- DM (102.258,- EUR) mit folgendem Beschluss einstimmig beschlossen:

„Die von Herrn Rudolfo Groth in seinem Nachlass angebotene Spende in Höhe von 200.000,- DM für die weitere Restaurierung und den Ausbau des ehemaligen Zeughauses für Zwecke der Völkerkundesammlung wird angenommen und zweckentsprechend verwendet.“

Aus der Begründung geht hervor, dass es sich bei der Nachlassspende von 200.000,- DM um den zweiten Bauabschnitt des Ausbaus des ersten Obergeschosses des Zeughauses zur Herrichtung der baulichen Ausstellungspräsentation der Völkerkundesammlung für insgesamt 423.000,- DM handelt.

Der erste Bauabschnitt, der die Herrichtung der Räume im Erdgeschoss sowie am Nord- und Südgiebel des ersten Obergeschosses umfasste, war zum Zeitpunkt der Spendenannahme schon abgeschlossen.

Der zweite Bauabschnitt wurde entsprechend im Laufe des Jahres 1986 umgesetzt. Es handelt sich hierbei um Spendenmittel aus einem Nachlass, nicht aus einer Stiftung, die satzungsmäßig an Bedingungen des Stiftungszwecks geknüpft sind.

Darüber hinausgehende zeitliche Zweck- und Nutzungsbedingungen der Räumlichkeiten des ersten Obergeschosses des Zeughauses, abgeleitet aus dem Nachlass von Rudolfo Groth sind nicht bekannt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.