Auszug - Anpassung der Mietobergrenzen für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger*innen - Antrag AM Rolf Klinkel -
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Wortprotokoll Beschluss |
Antrag:
Der Bereich Soziale Sicherung wird gebeten, über die Anpassung der Mietobergrenzen für Leistungsempfängerinnen und –empfänger nach dem SGB II (Hartz IV) und dem SGB XII (Sozialhilfe) an den neuen Mietspiegel zu berichten.
Erledigt – siehe Ausführungen unter TOP 6.1 -