Auszug - FDP - Anfrage des AM / BM Thomas Rathcke zum Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs  

57. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 07.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2017/04599 FDP - Anfrage des AM / BM Thomas Rathcke zum Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Kanzler, Miriam
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rathcke stellt mit der Vorlage 2017/04599 folgende Anfrage:

 

„Welche Konsequenzen haben die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes zum Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs für Lübeck?“

 

Herr Bürgermeister Saxe bestätigt, dass mit der Entscheidung des Landesverfassungs-gerichts festgestellt wurde, dass die Steigerung der Finanzzuweisungen an die Städte verfassungsgemäß sei. Allerdings seien bestimmte Verfahrensfragen als verfassungswidrig eingestuft worden, die er kurz erläutert. Für die Einarbeitung der strittigen Punkte sei der Landesregierung bis zum 31.12.2020 Zeit gegeben worden. Insgesamt gehe er davon aus, dass mehr Geld an die Kommunen und Gemeinden fließen werde, die HL als größte kreisfreie Stadt könne ab Ende 2020 davon profitieren. Jedoch sei es aufgrund des Urteils nicht möglich, Nachzahlungen zu erhalten oder Rückforderungen geltend zu machen.


 

 

 


Der Hauptausschuss nimmt die

Anfrage und die Antwort

zur Kenntnis.