Auszug - Unterhaltsvorschuss  

28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.3.6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Frau Junghans berichtet, dass die Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes erst zum 01.07.2017 umgesetzt werden sollen und nicht so wie geplant bereits zum 01.01.2017. Durch diese Gesetzesänderung wird die Altersgrenze auf 18 Jahre hoch gesetzt und die Bezugsdauer wird aufgehoben.

Bezüge aus dem Unterhaltsvorschuss werden bei der Beantragung von Sozialleistung angerechnet, wenn die Kinder unter 12 Jahre sind. Unterhaltsvorschuss wird nicht gewährt, wenn die Kinder über 12 Jahre sind und die Eltern im Arbeitslosengeld II – Bezug stehen.

Auf eine Nachfrage von Frau Mentz zu den zusätzlich benötigten Stellen antwortet Frau Junghans.