Auszug - Umgestaltung Untertrave unter Erhalt der Winterlinden Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der GAL-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Januar 2017 (VO/2016/04332)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 06.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04568 Umgestaltung Untertrave unter Erhalt der Winterlinden
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der GAL-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Januar 2017
(VO/2016/04332)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag der GAL-Fraktion:

Umgestaltung Untertrave unter Erhalt der Winterlinden

Aufgrund des erfolgreich durchgeführten Bürgerbegehrens „Lübecks Winterlinden an der Untertrave leben lassen!“ wird die Bauverwaltung aufgefordert, unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Umgestaltung an der Untertrave unter Verbleib der Winterlinden zu überplanen.

Auf einen Bürgerentscheid soll dann verzichtet werden.

Es wird ein Gutachter, der von beiden Seiten (Stadtverwaltung und Aktionsbündnis LÜBECKS LINDEN LEBEN LASSEN) akzeptiert wird, damit beauftragt, die Winterlinden an der Untertrave zu begutachten und dahingehend zu beraten, wie die Bäume während der Baumaßnahme zu schützen und zu erhalten sind.

 

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass der Antrag bereits vor dem Bürgerentscheid beantragt worden sei.

Herr Howe erörtert, dass der zweite Teil des Antrages die Verwaltung dazu anhalten solle, mit den Winterlinden  zu planen.

 

Herr Voht sieht diesen Antrag mit dem durchgeführten Bürgerentscheid als erledigt an. Seiner Meinung nach solle man den Willen der Bürgerinnen und Bürger, der durch die Abstimmung entstanden sei, nicht noch durch zusätzliche Anträge ausdehnen, zumal die Verwaltung bereits an einer weiteren Umsetzung plane.

Herr Senator Boden ergänzt, dass der zweite Bauabschnitt zur Umsetzung anstehe.

 

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag als „erledigt“ anzusehen sei.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Erledigung des Antrages:13 Stimmen

Gegen eine Erledigung des Antrages:2 Stimmen

 

Der Bauausschuss sieht den Antrag mehrheitlich als „erledigt“ an.