Die Beantwortung ist unter TOP 4.2.2 durch Herrn Thyen erfolgt.
zu 9.2. Anfrage von Herrn Zahn aus der WA-Sitzung vom 08.12.2016, TOP 9.3
Herr Zahn fragt erneut an, was aus der Angelegenheit geworden sei. Herr Senator Hinsen erklärt, dass die Stadtpräsidentin ein Schreiben an das betroffene Bürgerschaftsmitglied geschickt habe, worauf keine Reaktion erfolgte. Daraufhin hat sie das Schreiben an die Mitglieder des Ältestenrats gesandt und hat die Angelegenheit dort im nichtöffentlichen Teil behandelt. Bürgerschaftsmitglieder haben keine Sonderrechte, die sich aus dem Amt ableiten. Weiter berichtet Herr Senator Hinsen, dass er mit Herrn Niewöhner telefoniert habe.
Dieser habe bereits mehrmals versucht, persönlich bei den Mitarbeitern vom Wertstoffhof vorstellig zu werden, um sich zu entschuldigen. Herr Senator Hinsen bittet Herrn Dr. Verwey um Mitteilung, wann die betreffenden Mitarbeiter dort anzutreffen seien, damit Herr Niewöhner sich persönlich entschuldigen könne. Er kündigt an, sich nochmals telefonisch mit Herrn Niewöhner in Verbindung zu setzen.
Herr Zahn findet es nicht gut, dass nach wie vor der Vorwurf der Untreue gegen den Senator und den Direktor der EBL im Raum stehe. Er bittet Herrn Senator Hinsen, darüber mit Herrn Niewöhner erneut zu reden.
Herr Dr. Verwey freut sich über die Nachfrage und das Engagement. Eine Entschuldigung für die Mitarbeiter auf dem Wertstoffhof sei durchaus angebracht. Für ihn persönlich sei der Vorgang jedoch erledigt.
zu 9.3. Anfrage von Herrn Wiese zum Klärschlammverordnung
Herr Wiese fragt nach dem Stand. Herr Dr. Verwey verweist auf eine immer noch währende „Hängepartie“. Der Entwurf im Kabinett soll im Jahr 2017 verabschiedet werden. Die EBL habe dann 12 Jahre Zeit, den Phosphor aus dem Klärschlamm zu eliminieren, also bis 2029.
Herr Senator Hinsen betitelt dies als taktische Frage. Entweder sei die Hansestadt Lübeck Vorreiter mit einem ausgereiften Konzept mit Lösungen in absehbarer Zeit oder die Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Entwicklung sei auf jeden Fall weiter zu verfolgen und
zu diskutieren.
zu 9.4. Anfrage von Herrn Rohlf zur Trennkanalisation An der Untertrave
Herr Rohlf fragt, ob die Trennkanalisation An der Untertrave neu ausgeschrieben werde. Herr Dr. Verwey erklärt, dass nach dem Bürgerentscheid die Ausschreibung mit allen Losen nunmehr hinfällig sei. Man müsse schauen, wie sich das Thema weiter entwickele, wenn die Oberflächen verändert werden sollen, werden die EBL Trennkanalisation einführen.
Herr Bröcker ergänzt, dass die EBL schon Verluste im Ablauf zu verzeichnen habe. Arbeit, Zeit und Geld sei investiert worden, das Projekt liege „auf Halde“ und ist nicht zu realisieren. Andere Projekte würden nun vorgezogen.
zu 9.5. Anfrage von Herrn Rosenbohm zur Entsorgung Bio- und Hausmüll
Herr Dr. Verwey bezieht sich auf die Beschwerde eines Bürgers und erklärt die Videoaufnahme aus der Beckergrube. Diese zeigt, dass ein EBL-Fahrzeug sowohl Bio- als auch Hausmüll gemeinsam in ein Fahrzeug kippe. Es habe auch ihn überrascht und er hat sich danach erkundigt. Solche Fälle würden wirklich eine Ausnahme darstellen. In diesem Fall habe es seit Wochen dort eine Baustelle mit extrem enger Verkehrslage gegeben. Somit sei es nicht möglich gewesen, mit zwei Fahrzeugen durch die Beckergrube zu fahren. In dieser Situation hätten die Mitarbeiter die Kompetenz, eine Entscheidung im besten Sinne zu treffen. Diese Ausnahme stelle für die MBA kein Problem dar, denn auch der Restabfall werde vergoren.
Der Vorsitzende weist auf die Beschilderung im Fahrerhaus hin, woran man erkennen kann, welcher Müll abgefahren wird - Rest bzw. Bio.
In diesem Zusammenhang fragt Herr Quirder nach der angeregten Kampagne zur Biotonne. Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Grundlagen durch die Satzung geschaffen seien. Das Angebot an die Bürger sei durch die Satzungsregelung geschaffen. Nun müsse die korrekte Nutzung der Biotonne über eine Kampagne entsprechend kommuniziert werden. Herr Rehberg stimme das momentan mit den anderen Abfallwirtschaftsbetrieben aus Schleswig-Holstein ab.
Herr Quirder fragt nach einer Verlängerung der Tannenbaumabfuhr. Herr Dr. Verwey findet den Zeitraum vom 09. bis zum 20. Januar angemessen.