Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1Heiligen-Geist-Kamp / Roeckstraße abbiegen (Herr Quirder) – 5.660

(TOP 5.2.2 am 19.12.2016)

Herr Quirder spricht die geänderte Verkehrsführung des Abbiegens vom Heiligen-Geist-Kamp (von der Marlistraße kommend) in die Arnimstraße / Roeckstraße (Richtung Gustav-Radbruch-Platz (GRP)) an. Vor der Änderung war ein zweispuriges Abbiegen möglich und der Linienbus konnte direkt die nächste Haltestelle anfahren. Jetzt kann man nur noch von der ganz linken Spur abbiegen, was teilweise zu langen Rückstau führe. Herr Quirder möchte wissen, warum diese Änderung erfolgt sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Abteilung Verkehrseinrichtungen (5.660.3-4) des Bereichs Stadtgrün und Verkehr (5.660):

Diese Lichtsignalanlage (LSA) gehörte zu einer von sechs Anlagen, welche in 2016 erneuert wurden, d.h. es erfolgte ein Austausch der veralteten Steuergerätetechnik und eine Umrüstung der Signalgeber auf stromsparende 40-Volt-LED-Technik.

 

Bei einer solchen Erneuerung erfolgt grundsätzlich eine Überprüfung der Signalprogramme anhand von aktuellen Verkehrszahlen. Diese Zahlen zeigten u.a. eine deutliche Verkehrsabnahme des linksabbiegenden Verkehrsstromes vom Heiligen-Geist-Kamp (von der Marlistraße kommend) in die Arnimstraße / Roeckstraße (Richtung GRP), und Zunahmen auf der B75 und der Arnimstraße.

 

Durch Einrichtung getrennt signalisierter Linksabbieger war es möglich, trotz Reduzierung der Umlaufzeiten, die Grünzeiten für die Hauptrichtung deutlich und für die Nebenrichtung geringfügig zu erhöhen. Dazu war es jedoch erforderlich, das Linksabbiegen aus der mittleren Spur aufzugeben um eine Zweispurigkeit für die Hauptrichtung (B75) zu erhalten.

 

Weiterhin wurde für den rechtsabbiegenden Verkehr von der Arnimstraße in den Heiligen-Geist-Kamp eine zusätzliche Rechtsabbiegephase eingerichtet. Hier kam es in der Vergangenheit, insbesondere in den Morgenstunden, immer wieder zu starken Beeinträchtigungen durch den Fußgänger- und Radverkehr, was in der Folge zu Schleichverkehr durch die Ernst- und Rabenstraße in Richtung Heiligen-Geist-Kamp und zu regelmäßigen Beschwerden führte. Dieser Punkt wurde in den letzten Jahren mehrfach im Arbeitskreis für Verkehrsfragen (AKV) besprochen und letztendlich von dort angeordnet.

 

In dem Zusammenhang konnte außerdem durch eine Harmonisierung der Umlaufzeiten mit den LSAs am Sandberg eine Koordinierung eingerichtet werden, wodurch ein besserer Verkehrsfluss auf der B75 erreicht werden konnte. In den nächsten Jahren ist mit der Erneuerung der Signalanlagen in der Roon- und Wallbrechtstraße eine Verlängerung dieser Koordinierung geplant, um dem Verkehrsaufkommen und der Bedeutung der B75 zukünftig besser gerecht zu werden.

 

Nach Inbetriebnahme der umgebauten Signalanlage waren in der Tat morgens längere Rückstaus auf der Linksabbiegespur zu verzeichnen. Durch eine kurzfristige Anpassung der Signalprogramme konnte dieses Problem jedoch beseitigt werden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass zukünftig in einigen Fällen nicht immer alle Fahrzeuge während der Grünphase die LSA passieren können.

 

Insgesamt ist auf jeden Fall festzustellen, dass die durchgeführten Änderungen zu einer deutlichen Verbesserung geführt haben. Entsprechende positive Rückmeldungen einiger Verkehrsteilnehmer bestätigen diesen Eindruck. Dennoch werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Signalanlegen immer wieder überprüft und die Signalprogramme ggf. angepasst.

 

Die Erreichbarkeit der Bushaltestelle ist durch die Einspurigkeit des Linksabbiegers auf jeden Fall nicht beeinträchtigt.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2Baumpflegekonzept (Herr Ramcke) – 5.660

(TOP 5.2.4 am 05.09.2016)

Wie hoch liegen die Kosten pro Jahr für den aktuellen Aufwand der Pflege und wie hoch würden die Kosten steigen, wenn man für eine optimale Pflege sorgen wollen würde?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Bisher sind in der Baumkontrolle und Baumpflege 23 MitarbeiterInnen im Außendienst und zwei Vollzeitstellen in der Verwaltung beschäftigt. 2016 wurden Sachmittel in Höhe von ca. 650.000 EUR aufgewendet.

Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Baumkontrolle und -pflege besteht gegenwärtig ein Mehrbedarf für den bisher nicht kontrollierten Bestand im Umfang von ca. 45.000 Bäumen.

Die Erfassung im Baumkataster sowie die ausstehenden technischen Untersuchungen sind nicht mit eigenem Personal leistbar. Hier soll eine Vergabe der Leistungen erfolgen. Die Kosten von ca. 1 Mio. EUR werden - über mehrere Jahre gestreckt - im Haushalt berücksichtigt.

 

Mit der Ersterfassung der Bäume erhöhen sich folgerichtig die Aufwände für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen, sowie für weitergehende Untersuchungen, die mit eigenem Personal vorgenommen werden sollen. Entsprechende Wiederbesetzungsverfahren sind eingeleitet.

Für die Maßnahmen, die nicht mit eigenem Personal bearbeitet werden, sind bereits im Haushaltsplan 2017 zusätzliche Haushaltsmittel von ca. 400.000 Euro enthalten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Umgestaltung An der Untertrave (Herr Voht) – 5.660 / 5.610

(TOP 5.2.10 am 07.11.2016)

Herr Voht möchte von der Verwaltung aufgezeigt haben, in welcher Höhe bisher Kosten für die Planung für die Umgestaltung An der Untertrave angefallen seien und welche Kosten davon vergebens seien, wenn es zu keiner Umgestaltung kommen werde.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Für den 1. Bauabschnitt (Holstentorbrücke bis vor Drehbrückenplatz) wurden bislang ca. 480.000 Euro Planungskosten in Rechnung gestellt und angewiesen. Die Kosten für die extern beauftragte Projektkoordination belaufen sich für den 1. Bauabschnitt bisher auf ca. 35.000 Euro.

 

Welche Kostenanteile davon vergebens sind, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da bei einer Neuplanung / Umplanung ggf. Anteile der Planungsleistungen weiter verwendet werden könnten.

 

Interne Personalkosten der Mitarbeiter aus 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) und 5.660 (Stadtgrün und Verkehr) sind in diesen Kosten nicht enthalten.

Die Kosten für u.a. Baugrundgutachten, Vermessung sowie Baumgutachten (ca. 50.000 Euro) gehören auch zu den Planungskosten, können jedoch als nicht vergebens angesehen werden, da die darin enthaltenen Aussagen weiter genutzt werden können.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4Kühnefabrik in Schlutup (Herr Lötsch) – 5.610

(TOP 5.2.2 am 07.11.2016)

Herr Lötsch möchte wissen, ob es einen neuen bzw. aktuellen Sachstand zur ausgebrannte ehemaligen Kühnefabrik in Schlutup gibt. Vor dem ausgebrannten Gebäude würden die Brandreste noch auf dem eingezäunten Fußweg liegen.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Derzeit laufen Gespräche zwischen der Firma Kühne und einem Unternehmen, das erwägt das Gelände zu übernehmen und in eine Neuentwicklung zum Wohnbaustandort zu investieren. Näheres soll der Bauverwaltung in absehbarer Zeit mitgeteilt werden. Der Bauausschuss wird über neue Erkenntnisse informiert.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.