Auszug - Gewährleistung Baumschutz bei Herstellung der Verkehrssicherheit (Einsatz von auftauenden Mitteln - Streusalz)  

32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.3.5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Freiwillige Feuerwehr Innenstadt
Ort: Auf der Wallhalbinsel 15, 23554 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Anfrage siehe USO 15.11.2016 TOP 8.4.

 

Herr Hinsen verweist hierzu auf eine Pressemitteilung des FB 5 aus dem Jahre 2013.[1] Des Weiteren seien die Hausmeisterdienste des GMHL angewiesen, mit abstumpfenden Mitteln die Verkehrssicherung durchzuführen. Auftauende Mittel (Streusalz) dürfen nicht verwendet werden. Zur Vorgehensweise der EBL müsse gesagt werden, dass diese aus Sicherheitsgründen in Ausnahmefällen gezwungen seien, auftauende Mittel zu verwenden.

Es sprechen die Ausschussmitglieder Dr. Lengen, Menorca, Wegner und Otte. Es gebe u.a. Regelungen für den Einsatz von Streusalz. Auf diese Regelungen werde durch einige Anbieter von Streusalz mit dem Satz: „Bitte beachten Sie die Vorschriften Ihrer Gemeinde“ hingewiesen. Auch könne durch die Presse dieses Thema aufgegriffen werden.

 


[1] Anlage 4


Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 4 (43 KB)