Auszug - Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der FDP-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 24. November 2016 (VO/2016/04335)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 19.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/04443 Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der FDP-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 24. November 2016
(VO/2016/04335)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen der FDP und BfL (Überweisung aus der Bürgerschaft vom 24.11.2016):

„Wegefinanzierung des Friedhofs Krummesse“

 

Die haushalterische Ordnung der Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse in Höhe von 40.000 Euro erfolgt bereits im Haushalt 2017.

 

 

Herr Dr. Klotz verweist auf die unten stehenden, vor dem Bauausschuss von der FDP-Fraktion eingereichten beiden Fragen und den verwaltungsseitigen Antworten:

 

Welche Regelungen gibt es im Nachbarschaftsausschuss zwischen Lübeck und Krummesse über den Ausbau (Sanierung) von Straßen und Wegen?

Die Frage richtet sich vermutlich auf den in § 4 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse konzipierten Wegerat, der der gegenseitigen Information sowie der Vorbereitung von Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien der Vertragsparteien dient. Ein anderes Gremium war nicht zu ermitteln.

In dem mindestens einmal jährlichen stattfindenden Treffen hat es in 2016 keinen Austausch über den in Rede stehenden Friedhof Krummesse gegeben. Aus dem genannten Vertrag kann das auch nicht hergeleitet werden, weil der Geltungsbereich den Friedhof und die dortigen Wege nicht erfasst. Grundstückseigentümer ist die Kirchengemeinde Krummesse.

Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung, der Ausbau und die laufende Unterhaltung von öffentlichen Straßen und Wegen, die in den Gebieten der Gemeinde und der Stadt liegen. Die Straßen und Wege werden durch die Gemeindegebietsgrenzen vielfach quer geteilt, dadurch entstehen einzelne Straßenstücke, bei denen sich die Straßenbaulast der Gemeinde und der Stadt abwechseln. Der Vertrag ist geschlossen worden, um die Verhältnisse, Rechtsbeziehungen und Zuständigkeiten eindeutig zu regeln.

 

Gibt es eine Regelung, dass Lübeck auf Nachweis eine bestimmte Summe an den OT Krummesse für die Unterhaltung öffentlicher Straßen zur Verfügung stellt?

Im Geltungsbereich des unter 1. genannten Vertrages beteiligt sich die HL an den Kosten aller östlich des Kanals gelegenen öffentlichen Straßen und Wege (ohne Wander- u. Reitwege) des Ortsteiles Krummesse im Stadtgebiet Lübeck mit einer jährlichen Summe, die sich nach den notwendigen wiederkehrenden und einmaligen Unterhaltungsmaßnahmen richtet. Diese richtet sich anteilig nach den in der Straßenbaulast der Vertragspartner gelegenen Flächen. In 2015 wurden dafür beispielhaft 8.597,92 Euro gezahlt.

 

 

 

Herr Dr. Klotz erläutert weiter anhand eines Planes, die Lage der Wege, und dass diese nicht öffentlich gewidmet seien und teilweise als Abkürzungswege benutzt würden. Nach Meinung der Fachverwaltung innerhalb des Bereichs Stadtgrün und Verkehr bestünde keine rechtliche Grundlage, sich an den Kosten zu beteiligen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Wege Tag und Nacht zugänglich seien, was nicht abschließend beantwortet werden kann.

 

Herr Rosenbohm erläutert, dass der Pastor der Kirchengemeinde ihm gegenüber geäußert habe, dass diese Wege öffentlich gewidmet seien und es sich momentan um geschotterte Wege handele.

 

Herr Dr. Klotz bestätigt noch einmal, dass es sich hierbei um freiwillige Leistungen der Hansestadt Lübeck handele.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:2 Stimmen

Gegen den Antrag:10 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.