Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Zander beantragt, die Vorlage der Bürgerschaft ohne Votum zuzuleiten.
Beschluss:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.600,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.600,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage
einstimmig ohne Votum an die
Bürgerschaft weiter.