Auszug - Verpflichtung des bürgerlichen Ausschussvorsitzenden
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Wortprotokoll |
Herr Büttner als lebensältestes Mitglied des Werkausschusses eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er verpflichtet den neu gewählten Vorsitzenden, Herrn Abler, nach § 46 Abs. 6 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.
Herr Abler übernimmt den Vorsitz.