Auszug - Einwohnerversammlung: Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 05.07.2016 - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September 2016 (VO/2016/04002)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/04325 Einwohnerversammlung: Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 05.07.2016 - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September 2016
(VO/2016/04002)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll

Antrag:

Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung

Die Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst an der Ratzeburger Allee soll geringfügig verändert werden, damit ein Baum von besonderer Bedeutung erhalten werden kann.

 

 

Herr Quirder beantragt eine Vertagung, damit die Verwaltung den Antrag prüfen kann und anschließend dem Ausschuss berichten.

Herr Schröder erläutert, dass der Baum (Eiche) erhaltenswert sei und man sich mit dem Bauherrn geeinigt habe, den Bau zu versetzen, so dass der Baum erhalten bliebe.

 

Herr Quirder zieht seinen Vertagungsantrag zurück.

 

Herr Rostkowski möchte wissen, an welcher Stelle sich der Baum auf dem Baugebiet befände.

Nachtrag zur Niederschrift:

Es handelt sich bei dem hier in Rede stehenden Baum um eine Eiche, die in der Planzeichnung des B-Planes, der den Bauausschussmitgliedern per Mail zugesendet wird mit der Nummer 66 (gemäß Baumkataster) gekennzeichnet ist.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob sich der Baum auf dem Baufeld der Tiefgarage befände, was Herr Schröder verneint.

 

Herr Mihr merkt an, dass der Begriff im Antrag „geringfügig“ nicht beschlussfähig sei.

Herr Lötsch verweist darauf, dass dieser Antrag aus der Einwohnerfragestunde käme und es hier in erster Linie um den Inhalt gehe.

 

Herr Lötsch schlägt vor, den Antrag als erledigt anzusehen, da sowohl die Verwaltung als auch der Bauherr bereit sei, den Baum zu erhalten.

 

Frau Metzner gibt zu bedenken, dass es sich ihrer Meinung nach bei dem hier in Rede stehenden Baum nicht um eine Eiche, sondern um eine Thuja handele.

Herr Lötsch schlägt vor, dass der Antrag als erledigt anzusehen sei, wenn es sich bei dem Baum um eine Eiche handele und wenn es eine Thuja sei, wird dies im nächsten Bauausschuss noch einmal mitgeteilt.

 

Herr Voht beantragt eine Abstimmung über den Antrag und nicht nur eine sogenannte „Erledigung“, da seiner Meinung nach der Antragsteller ein Recht auf formale Abarbeitung haben müsse.

Herr Lötsch merkt an, dass der Erfolg des Antragstellers darin läge, dass der Baum erhalten bliebe.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Voht abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Voht:1 Stimme

Gegen den Antrag von Herrn Voht:14 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Voht mehrheitlich ab.

 

 

Der Bauausschuss sieht den Antrag mehrheitlich als erledigt an, wenn es sich bei dem Baum um eine Eiche handelt, sollte es eine Thuja sein, wird dies dem Bauausschuss noch einmal mitgeteilt.