Auszug - Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Einziehung des öffentlichen Parkplatzes Auf dem Baggersand mit einem Randstreifen der Travemünder Landstraße und zweier öffentlicher Wege (5.660).
|
Wortprotokoll Beschluss |
Herr Lötsch weist auf ein Schreiben der Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft e.V. hin und möchte noch einmal bestätigt haben, dass die bestehenden Parkplätze erst dann aufgelöst würden, wenn die Ersatzplätze geschaffen seien.
Herr Senator Boden bestätigt ihm, dass dies - wie beschlossen - in der Reihenfolge (erst der Neubau der Ersatzparkplätze, dann die Neubebauung des Baggersand) umgesetzt werden würde.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage:15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
1. Es ist beabsichtigt, in der Gemarkung Travemünde
* gemäß Anlage 1 eine Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Auf dem Baggersand mit einem Randstreifen der Travemünder Landstraße - betreffend die Flurstücke 83/102 tlw. und 83/105 der Flur 1,
* den östlich an den Parkplatz angrenzenden öffentlichen Weg – betreffend das Flurstück 83/101 der Flur 1,
* gemäß Anlage 2 den öffentlichen Weg südlich der Straße Auf dem Baggersand in Höhe Hausnummer 13 - betreffend das Flurstück 200/25 der Flur 6
nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG einzuziehen.
2. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekannt zu machen und der Plan zur Einsicht auszulegen.