Auszug - Anfrage AM Jörg Hundertmark: Notwendigkeit der Fahrwasservertiefung für die Lübeck Häfen  

27. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 3.1.3
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Hafenhaus Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH
Ort: Zum Hafenplatz 1
VO/2016/04083 Anfrage AM Jörg Hundertmark:
Notwendigkeit der Fahrwasservertiefung für die Lübeck Häfen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hundertmark geht kurz auf den Hintergrund seiner Anfrage ein. Es geht hier um die Frage, welche Fahrwassertiefen perspektivisch für welche Kaianlagen benötigt werden.

 

Herr Wiese erläutert, dass die Fahrwassertiefe bei Mittelwasser derzeit bei 9,50m (zulässiger Schiffstiefgang bis 8,70m) liegt. Bis zum Skandinavienkai liegt die Fahrwassertiefe bei 10,50m. Herr Wiese geht ergänzend auf die verschiedenen Kaianlagen ein. Im Vorwerker Hafen besteht durch den dortigen Getreideumschlag grundsätzlich der Wunsch nach einer größeren Fahrwassertiefe, da die 220m langen Schiffe den Kai nur halb beladen ansteuern können. Auf Grund der langen Revierstrecke und lediglich 5-6 Anläufen im Jahr dürfte eine Vertiefung bis in diesen Bereich aber kaum realistisch sein. Im Bereich des Containerterminals der Firma Lehmann können derzeit Schiffe bis 8,70m Tiefgang anlegen, einzelne Schiffe planen hier bei Niedrigwasser mit weniger Ladung. Für eine Vertiefung ab diesem Bereich bis zur Ostsee ist u. a. auch der Herrentunnel zu bedenken, hier ist ohne hohe Kosten kein Spielraum für eine Vertiefung mehr gegeben. Im Bereich des Skandinavienkai ist die bestehende Tiefe ausreichend und es besteht absehbarer kein Handlungsbedarf.


 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Antwort der Verwaltung

zur Kenntnis.