Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Westerauer Stiftung
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende spricht ein „Lob“ für die Durchführung der ersten Inventur aus. Nach 7 Jahren sei es endlich gelungen, eine erste Inventur durchzuführen. Gleichzeitig stellt er die Frage nach einer Stellungnahme, warum bei den Stiftungen erst nach 7 Jahren eine Inventur durchgeführt worden sei.
Herr l’Orteye antwortet daraufhin, dass im Zuge der Eröffnungsbilanz keine Inventur erforderlich gewesen sei, weil stattdessen ein Anlagenverzeichnis bereits geführt worden sei.
Die GemHVO-Doppik lasse die Möglichkeit zu, die Daten eines bisher geführten Anlagenverzeichnisses in die Eröffnungsbilanz zu übernehmen. Es bestünden unterschiedliche Auffassungen, wie diese Daten zu übernehmen seien. Die Verwaltung habe diese Vorschrift als Erleichterung verstanden und insofern wurde das bestehende Anlagenverzeichnis 1:1 in die Eröffnungsbilanz übernommen.
Die erste Folgeinventur solle dann gemeinsam mit der Hauptverwaltung durchgeführt werden.
Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.