Auszug - Mündliche Mitteilung (5.610): Sachstand Howingsbrook und Teutendorfer Siedlung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Schröder erläutert, dass u. a. aus Kapazitätsgründen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung nicht beide Gebiete zeitgleich bearbeitet werden können (Neue Teutendorfer Siedlung und Howingsbrook). Das Land habe die Stadt aufgefordert, bei den beiden beim Land zu beantragenden Zielabweichungsverfahren (ZAV) eine Priorität zu setzen und die in eigener Zuständigkeit möglichen Schritte (Entlassung LSG) vorab zu veranlassen. Nach inhaltlicher Abwägung hat sich die Verwaltung für das Gebiet der Neuen Teutendorfer Siedlung vor dem Howingsbrook entschieden.

 

Herr Lötsch merkt an, dass gemäß Bürgerschaftsbeschluss beide Gebiete mit höchster Priorität eingestuft worden seien.

Herr Schröder führt aus, dass ein ZAV für beide Gebiete nach vorliegender Erkenntnis ohne einen geänderten Regionalplan nicht durchführbar wäre.

 

Frau Kaske möchte wissen, was für eine höhere Priorität der Neuen Teutendorfer Siedlung und gegen den Howingsbrook spräche.

Herr Schröder erklärt, dass für die Bauverwaltung die städtebauliche Anbindungsmöglichkeit durch die vorhandene Infrastruktur am Gneversdorfer Weg besser sei, seitens des Umwelt- und Naturschutzes werde hier insbesondere die geringere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorgebracht.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob auf beiden Gebieten nur Einfamilienhäuser geplant würden.

Herr Schröder erläutert, dass dies die grundsätzliche Maßgabe sei, und dass sich dies allerdings im Laufe des Planverfahrens noch ändern könne.

 

Herr Stüttgen möchte weiter wissen, wie man die vermeidliche schlechtere verkehrliche Anbindung des Howingsbrook lösen wolle.

Herr Schröder äußert sich dahingehend, dass bei beiden Anbindungen auch die Lage zur vorhandenen Infrastruktur berücksichtigt werden müsse.

Herr Lötsch weist darauf hin, dass aus seiner Sicht die Anbindung des Howingsbrook nicht schlecht sei (Straßensituation, Einkaufsmöglichkeiten, Schule).

 

Herr Quirder hinterfragt die von der Bürgerschaft festgelegte 30%-Regelung für den sozialen Wohnungsbau und möchte dazu wissen, ob diese hier auch zum Tragen käme.

Herr Lötsch ergänzt, dass diese Regelung in Entwürfen, die seinerzeit dem Bauausschuss vorgestellt wurden, bei beiden Gebieten dargestellt wurde.

Herr Schröder führt aus, dass es sich hierbei um keinen bzw. geringen Anteil Geschosswohnungsbau handele, bei dem diese o.g. Regelung greife.

Herr Lötsch ergänzt, dass dies auch nur als Zielsetzung definiert worden sei und nicht als Ausschlusskriterium.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob die hier vorgestellte Prioritätensetzung der beiden Gebiete auch von der UNB so gesehen werde und was passieren würde, wenn der Stadtplanung, ggf. unter Einbeziehung externer Planer genügend Kapazität zur Verfügung stünde.

Herr Senator Boden erläutert, dass die Forderung darin bestehe Wohnraum zu schaffen und man dieses Vorhaben mit der UNB abgestimmt habe. Allerdings stünden rund 40% der Flächen der Hansestadt Lübeck unter Schutz, welcher erst durch ein Verfahren über die Landschaftsschutzverordnung aufgehoben werden müsse. Bei diesen Verfahren würden erst die Flächen berücksichtigt, welche sich im städtischen Besitz befänden. Die Hansestadt Lübeck müsse dabei als Gesamtheit betrachtet werden und nicht Travemünde mit alleiniger erhöhter Priorität, führt Herr Senator Boden weiter aus.

Herr Senator Boden verweist in diesem Zusammenhang auf das B-Plangebiet Baggersand, welches sich auch schon in der Umsetzung befände und gibt zu bedenken, dass die UNB die Entlassung aller notwendigen LSG-Entlassungen für die Entwicklung neuer Baugebiete nicht gleichzeitig abarbeiten könne.

Herr Senator Boden führt weiter aus, dass er beiden Investoren den Vorschlag gemacht habe, in Kiel zu beantragen bzw. zu hinterfragen, ob es möglich sei, nur ein ZAV anstelle zwei in die Wege zu leiten.

 

Herr Schröder verweist in diesem Zusammenhang auf das Baugesetzbuch, in dem die sogenannte Innenentwicklung an vorderster Stelle stünde und die bauliche Entwicklung in dem Außenbereich nur in begründeten Einzelfällen und nachrangig entwickelt werden solle.

 

Herr Mihr möchte wissen, wann der Howingsbrook zur Planung anstehe.

Herr Schröder führt aus, dass dies in 2018 dran wäre, soweit keine anderen wichtigeren Projekte dazwischenkämen.

 

Herr Lötsch gibt zu bedenken, dass es auf dem Sektor des Einfamilienhausbaus einen großen Bedarf gäbe und momentan keine Grundstücke als Reserve zur Verfügung stünden. Weiter möchte er wissen, was aus der Konfliktsituation mit den Wildgänsen bei der Neuen Teutendorfer Siedlung geworden sei.

Herr Schröder erläutert, dass ein Vergrämungsverfahren statthaft sei, das dieses Problem lösen könne.

 

Herr Ramcke möchte wissen, wann es eine Vorstellung seitens der Verwaltung gäbe, an welchen B-Plangebieten mit welcher Priorität gearbeitet werde.

Herr Senator Boden sagt eine Information im nächsten Bauausschuss am 07.11.2016 zu.

 

Herr Mihr möchte wissen, ob die Anbindung an den Ortskern Travemünde über das Gewerbegebiet erfolge, was Herr Schröder ihm bestätigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.