5.1.1Meierstraße / AKV (Herr Voht) - 5.610 / 5.660
(TOP 5.2.4 am 19.09.2016)
Herr Voht möchte wissen, ob es bereits, wie für 2016 zugesagt, einen neuen Sachstand bezüglich der Umgestaltung in der Meierstraße in Bezug auf Parken, Radverkehr und Fußgänger gäbe.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die Meierstraße ist zwischen Georgstraße und Hansestraße eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Meierbrücke. Der südwestliche Gehweg ist für den Radverkehr in gegenläufiger Fahrtrichtung freigegeben. Hier wurden durch den Arbeitskreis für Verkehrsfragen Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr festgestellt. Der Radverkehr soll daher zukünftig nicht mehr auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn zugelassen werden. Aufgrund des Busverkehrs wird die abzüglich der abgestellten Pkw verbleibende Restfahrbahnbreite jedoch als zu gering angesehen. Daher wird zukünftig das aufgeschulterte Parken auf einer Breite von bis zu 50 cm auf dem südwestlichen Gehweg zugelassen. Die Planung ist weitgehend abgestimmt, zu klären sind lediglich letzte kleine Details.
Weitere Nachfrage
Herr Voht merkt an, dass ihm die zeitliche Schiene fehle.
Zwischenantwort:
Es wird eine Ergänzung der Antwort zur nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2Vermessungstätigkeiten in Gängen (Herr Voht) - 5.660
(TOP 5.2.3 am 19.09.2016)
Herr Voht spricht von Vermessungstätigkeiten durch die Bauverwaltung in einigen Gängen der Lübecker Altstadt und möchte hierzu wissen, ob diese im Zusammenhang mit dem Thema „Ziergärten in Gängen“ stünden.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden führt aus, dass seiner Kenntnis nach in diesem Zusammenhang keine Vermessungen stattfänden und sagt zu, diese Frage zur Beantwortung weiterzugeben.
Abschließende Antwort:
Die in den zurückliegenden Monaten von dem Sachgebiet 660.2-3 Vermessung und Geodaten/GIS in den öffentlichen Altstadtgängen und –höfen durchgeführten Vermessungsarbeiten dienen der Vervollständigung bzw. Laufendhaltung der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK), welche die Grundlage für Unterhaltungs- und Planungstätigkeiten der Hansestadt Lübeck darstellt.
Sie stehen nicht im Zusammenhang mit den in der Anfrage genannten „Ziergärten in Gängen“.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3Margarethenstraße (Herr Freitag) - 5.660
(TOP 5.2.8 am 05.09.2016)
Herr Freitag möchte wissen, ob die KAG-Beiträge in der Margarethenstraße noch zu dem alten Satz (75%) abgerechnet wurden oder schon zu dem erhöhten neuen Satz.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die am 24.12.2014 in kraft getretene Straßenausbaubeitragssatzung erfasst alle beitragspflichtigen Baumaßnahmen, deren Abnahme nach diesem Datum erfolgt ist.
Die Abnahme der Deckenerneuerung in der Margarethenstraße erfolgte am 06.03.2015. Somit müssen die Anlieger der Margarethenstraße 85% der beitragsfähigen Kosten entsprechend der neuen Satzung tragen. Die Abrechnung ist in diesem Jahr geplant.
Herr Pluschkell sieht die Maßnahme in der Margarethenstraße aus zeitlicher Sicht als einen Grenzfall an und möchte wissen, ob die Verwaltung hierbei einen Ermessensspielraum habe.
Herr Dr. Klotz erklärt, dass es hierbei keinen Ermessensspielraum gäbe und die Berechnung immer nach der Abnahme erfolge. Andere Vorgehensweisen hätten im Klagefall und damit vor Gericht sicher keinen Bestand.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.4Bonus- / Malus-Regelung bei aktuellen Baumaßnahmen (Herr Rathcke) - 5.660 / 5.651 / 5.691
(TOP 5.2.1 am 05.09.2016)
Bei wie vielen und welchen aktuellen Baumaßnahmen der HL wurden Bonus- bzw. Malus-Regelungen vereinbart?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die Anfrage ist in die drei bauenden Bereiche Gebäudemanagement, Stadtgrün und Verkehr und Lübeck Port Authority geleitet worden. Von dort ergeht folgende Antwort:
Zur Beantwortung der Anfrage ist zunächst einmal der Begriff der sog. „Bonus-Malus-Regelung“ näher zu erläutern. Unter einer Bonus-Malus-Regelung versteht man ein System, das mit positiven und negativen Anreizen das gewünschte Verhalten erreichen möchte und somit eine Art der Steuerungsfunktion ausübt. In Deutschland bestehen mehrere Gesetze, nach denen es möglich ist, positives oder negatives Verhalten monetär zu bewerten und dem Verursacher des gewünschten Verhaltens finanziell anzulasten oder zu vergüten.
Insbesondere für den Baubereich bestehen derartige Gesetze bislang nicht. Im Endbericht der sog. Reformkommission Bau von Großprojekten (angesiedelt beim Bundesministerium für Verkehr digitale Infrastruktur, Stand: Juli 2015) wird der Gesetzgeber ausdrücklich aufgefordert, die Zulässigkeit der Vereinbarung von Bonus-Malus-Regelungen in Bauverträgen künftig gesetzlich zu regeln.
Insoweit bestehen zumindest bislang keine Erfahrungen in der Anwendung derartiger Regelungen im gesetzlich und juristisch geregelten Rahmen. Diese Verfahrensweise wurde dennoch zum Beispiel beim Aus- und Umbau der Autobahn BAB A115 (AVUS) in Berlin bereits angewendet. Im kommunalen Umfeld bestehen – nach aktueller Kenntnis der Lübecker Bauverwaltung – noch keine Erfahrungen mit derartigen Regelungen.
Im Rahmen einer ähnlichen Anfrage der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wurden von der dortigen Verwaltung (Tief- und Hafenbauamt) im Jahr 2013 folgende Einschätzungen übermittelt: „Anders als bei einer Objektplanung und Projektsteuerung, bei denen ein Erfolgshonorar bzw. ein Malushonorar in der HOAI verankert ist und Vertragsbestandteil werden kann, ist eine derartige Regelung in der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) bislang nicht enthalten. Sinnvoll erscheint es deshalb, die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten anzuwenden, die für Firmen einen Anreiz enthalten, eine Baumaßnahme in der kürzesten Bauzeit fertigzustellen. … Aus Rechtsgründen ist gegen eine Einführung eines Bonus-Malus-Systems nichts einzuwenden, auch wenn sich die vertragliche Umsetzung im Einzelfall vermutlich als schwierig erweisen wird. Die als Vorteil des Systems genannte Möglichkeit, Vertragsstrafen für den Fall der nicht fristgerechten Fertigstellung zu vereinbaren, besteht unabhängig von der Gewährung eines Bonus. Dies ist bereits bei Bauvorhaben der Hansestadt [Rostock] regelmäßig Vertragsbestandteil.“
Die vorgenannten Hinweise gelten auch uneingeschränkt für das Verwaltungshandeln der Hansestadt Lübeck. Für sämtliche Straßen- und Brückenbaumaßnahmen werden beispielsweise Vertragsstrafen bei einer Überziehung der Bauzeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Diese umfassen in der Regel einen festen Betrag pro Werktag, der bei einer Überschreitung des Bauzeitraumes im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers zugeordnet wird. Die VOB und die ständige Rechtsprechung sieht allerdings eine Deckelung der Höhe der Vertragsstrafe vor: in der Regel beträgt sie max. 2%, in Ausnahmefällen max. 5% der Bausumme.
Um Bauzeiten zu optimieren wird vom Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr zum Teil bereits ein sog. Zwei-Schicht-Betrieb (Bauzeit bis 22:00 Uhr) ausgeschrieben, so geschehen in der kürzlich und im Sommer 2016 abgeschlossenen Baumaßnahme „Grundhafte Sanierung der K20/ Travemünder Landstraße“.
Auch Nebenangebote kommen in Betracht, die in Verbindung mit Hauptangeboten zugelassen werden können. In der Bekanntmachung oder spätestens in den Vergabeunterlagen ist den bauausführenden Firmen dafür ein Wertungssystem einschließlich einer Gewichtung mitzuteilen. Der Auftraggeber entscheidet, mit welcher Gewichtung die Bauzeit und der technische Angebotspreis in die Wertung der Angebote einfließt, um im Ergebnis auf das wirtschaftlichste Angebot mit einer verbindlichen Summe den Zuschlag zu erteilen. Schwierig ist allerdings, dass die Nebenangebote als gleichwertig zu den von der Verwaltung vorgelegten Bestandteilen der Ausschreibung (= Hauptangebote) bewertet werden müssen. Ist dies fachlich nicht möglich, müssen Nebenangebot ausgeschlossen werden. Alternativ können Nebenangebote auch gänzlich nicht zugelassen werden. Bei Baumaßnahmen, die der Sanierung und Erhaltung der Infrastruktur dienen, handelt sich um Standardbauverfahren. Bei diesen Standardbauverfahren mach aus Sicht des Bereichs 5.660 Stadtgrün und Verkehr Nebenangebote keinen Sinn und bieten keine wirtschaftlichen Vorteile. Aus diesen Gründen werden Nebenangebote – wie oben erläutert – hier nicht zugelassen.
Aus der Antwort der Verwaltung der Hansestadt Rostock soll hier nochmals zitiert werden: „Ob und wie speziell ein Bonussystem finanzierbar, praktikabel und für die Größenordnung städtischer Baumaßnahmen überhaupt zielführend sein kann, gilt es im Einzelfall abzuwägen. Es müssten sowohl ein Betrag je Kalendertag z.B. für die Unterschreitung von Einzelfristen als auch eine Höchstsumme für die Beschleunigungsvergütung festgelegt werden und entsprechende Haushaltsmittel zusätzlich zur Auftragssumme berücksichtigt werden. Der benötigte Arbeitsaufwand der Baumaßnahme verringert sich damit nicht. Eine schnellere Fertigstellung kann z.B. durch erhöhten Maschineneinsatz, Arbeitskräfteeinsatz und / oder Schichtarbeit (Nacht- bzw. Wochenendarbeit) erreicht werden, wobei Letztere bereits in Form von Zuschlägen kostenmäßig zu vergüten wären. Dabei spielt die Größe des Baufeldes eine wesentliche Rolle, um ein wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen. Das Arbeiten in Bereichen mit einer Vollsperrung würde im Gegensatz zu kleineren, oft praktizierten Teilsperrungen wesentliche Zeiteinsparungen mit sich bringen. Diese Möglichkeit ist jedoch innerstädtisch aufgrund der Vielzahl von spezifischen Randbedingungen nur selten durchsetzbar … Die Bonus-Regelung würde dem Bauunternehmen einen Anreiz zum schnelleren Bauen bieten, birgt jedoch das Risiko, dass vorgenannte Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden und „rücksichtslos“ (ohne Abstimmung mit und ohne Einbeziehung aller Beteiligten) gebaut wird. … Aufgrund der vielen möglichen Einflüsse von Dritten auf die Bauzeit [vgl. auch Antwort zur Anfrage von Herrn Rathcke zu maximalen Dauern von Arbeiten VO/2016/04029] ist zu erwarten, dass beim Ausbau einer innerstädtischen Verkehrs- oder Infrastrukturanlage die ursprüngliche Dispositionsfreiheit des Auftragnehmers zur Ausführung der Maßnahme derart eingeschränkt wird, dass diese Vorteile nicht mehr greifen.“ Aus Sicht der Bauverwaltung der Hansestadt Lübeck kann möglicherweise deshalb auch erwartet werden, dass die Baupreise sich steigend entwickeln könnten. Dann wären neben den erhöhten Aufwendungen für den „Bonus“ auch weitere Haushaltsmittel für teurere Baumaßnahmen einzuplanen und vorzuhalten.
Bei Hochbauten ist kennzeichnend dass sich dortige Baumaßnahmen als ein Gesamtwerk aus vielfältigen Gewerken in der jeweiligen Einzelbeauftragung sowie dem Zusammenspiel unterschiedlichster Ingenieurtätigkeiten (Architekten, Tragwerksplaner, TGA – Planer etc.) in der jeweiligen Einzelbeauftragung zusammensetzt.
Eine Bonus – Malus Regelung eines einzelnen Gewerkes oder im Zuständigkeitsbereich eines einzelnen Ingenieurbereiches ist schwer zu identifizieren oder zuzuordnen, da die gegenseitige Abhängigkeit der Gewerke im Bauablaufprozess oder das Zusammenspiel der einzelnen Ingenieurstätigkeiten den Gesamterfolg eines Bauwerkes bestimmen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Bonus-Malus-Regelungen für Bauprojekte bislang gesetzlich nicht geregelt sind und auch in der VOB bisher nicht vorgesehen sind. Erfahrungen bestehen dazu im kommunalen Umfeld nicht. Die Bauverwaltung der Hansestadt Lübeck nutzt dieses denkbare Instrumentarium daher in aktuellen Baumaßnahmen nicht, Vereinbarungen hierzu sind nicht getroffen worden. Den möglichen Vorteilen stehen die weiter oben aufgeführten Nachteile entgegen. Erst bei einer rechtlich einwandfreien Regelung wird die Hansestadt Lübeck dieses Instrument zu gegebener Zeit in Erwägung ziehen können.“
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.5Maximale Dauer von Baumaßnahmen (Herr Rathcke) - 5.660 / 5.651 / 5.691
(TOP 5.2.2 am 05.09.2016)
Bei wie vielen und welchen aktuellen Baumaßnahmen wurde eine maximale Dauer der Arbeiten festgelegt?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die Anfrage ist in die drei bauenden Bereiche Gebäudemanagement, Stadtgrün und Verkehr und Lübeck Port Authority geleitet worden. Von dort ergeht folgende Antwort:
Gerade das Bauen im öffentlichen Raum macht es zwingend notwendig, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelmäßig Fristen vereinbart werden. Am Beispiel von Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, die mit anderen Baulastträgern (Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Telekommunikationsunternehmen usw.), aber auch mit den Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei und dem Stadtverkehr dezidiert im Vorfeld besprochen und deren ggf. notwendige Verkehrsumleitungen abgestimmt sind, kommt es auf verlässliche Zeitabläufe der Baumaßnahmen sehr genau an. In der Hansestadt Lübeck werden deshalb die maximale Dauer der Arbeiten per Bauvertrag bei allen Baumaßnahmen festgelegt.
Für den Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr kann übermittelt werden, dass bei sämtlichen aktuellen Straßenbaumaßnahmen des Jahres 2016 per Bauvertrag die Ausführungsfristen vor Beginn der ausführenden Arbeiten festgelegt worden sind (dies waren bislang die Maßnahmen DSK, K25 / Knotenpunkt Lohmühle, K20 / Travemünder Landstraße, K20 / Solmitzstraße, K25 / Sandberg, Koberg einschließlich Breite Straße und Große Burgstraße).
Für den Bereich 5.651 Gebäudemanagement kann übermittelt werden, dass im Rahmen der Ausschreibungen bei Hochbauten des GMHL ein Rahmenzeitplan als Ausschreibungsunterlage beigefügt wird, der Vertragsbestandteil zur Erfüllung der Leistung ist.
Bei Auftragsvergabe wird auf der Grundlage des Rahmenzeitplanes in der Feinabstimmung ein Bauzeitenplan in Abhängigkeit und Zusammenspiel der unterschiedlichsten Gewerke von beauftragten Architekten und Ingenieurbüros entwickelt, der mit den jeweils beauftragten Gewerkeunternehmen abgestimmt wird. Aus dem hieraus abgestimmtem Bauzeitenplan wird die maximale Dauer der Arbeiten entwickelt. Dies gilt für alle Hochbaumaßnahmen des GMHL.
Der Bereich 5.691 Lübeck Port Authority legt die Ausführungsfristen der Baumaßnahmen in den besonderen Vertragsbedingungen in der Ausschreibungsunterlage fest. Der Ausschreibungsunterlage liegt meistens zusätzlich ein Rahmenterminplan bei. Mit Angebotsabgabe muss der Auftragnehmer diesen entsprechend seines geplanten Arbeitsablaufes detailliert einreichen. Der einvernehmlich abgestimmte Bauzeitenplan wird auch Vertragsbestandteil. Zum Beispiel wurde bei der Erneuerung von Teilabschnitten der Hafenumgehungsbahn der Zeitraum genau vorgegeben. Dies ist bei Hafenbahnmaßnahmen besonders notwendig, da Sperrpausen für Bahnstrecken rechtzeitig festgelegt werden müssen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.6Friedhof Krummesse (Herr Stolzenberg) - 5.660
(TOP 5.2.15 am 05.09.2016)
Herr Stolzenberg möchte wissen, ob es eine Beteiligung der Hansestadt Lübeck bei einer Sanierung der Gehwege über den Krummesser Friedhof gäbe und wann dort die nächsten Beratungen seien.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Der Vorgang wurde im Verwaltungsverfahren endgültig entschieden. Es wird demnach keine finanzielle Beteiligung der Hansestadt Lübeck geben. Daher sind nächste Beratungen mit der Kirchengemeinde Krummesse obsolet. Das Antwortschreiben an die Kirchengemeinde vom 25.08.2016 kann bei Bedarf zur Kenntnis gegeben werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.7Kita Kerckringstraße (Herr Rathcke) - 5.651
(TOP 5.2.6 am 05.09.2016)
Herr Rathcke möchte den aktuellen Stand bei der Sanierung der Kita Kerckringstraße wissen und wann diese fertig gestellt werde.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die Kita Kerckringstraße ist fertig gestellt und mit Fertigstellungsanzeige zum 15.07.2016 in der Bauordnung angezeigt. Eine offizielle Übergabe an den Nutzer erfolgte am 12.09.2016. Mit der Bauendreinigung am 19.04.2016 war die Baumaßnahme vom Grundsatz bezugsfertig und betriebsbereit. Danach erfolgten nur noch Mängelbeseitigungen und Nacharbeiten, sowie die Arbeiten im Außenbereich, die im September 2016 beendet sein werden.
Da eine Inbetriebnahme frühestens zum Beginn des neuen Kitajahres 2016/2017 ab dem 01.08.2016 geplant war, wurden die o.g. Arbeiten sukzessive in diesem Zeitraum ausgeführt.
Einer Inbetriebnahme nach Versand der Fertigstellungsmeldung ab dem 15.07.2016 stand nichts im Wege, wird betriebsbedingt aber erst am 04.10.2016 erfolgen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.8Wohngebäude Schützenstraße Ecke Hermann-Lange-Straße (Herr Stolzenberg) - 5.610
(TOP 5.2.5 am 04.07.2016)
Nach einem Bericht der LN hat der Lübecker Bauverein für das Wohngebäude an der Ecke Schützenstraße / Hermann-Lange-Straße eine Baugenehmigung erhalten. Das abgebildete Bauvorhaben weicht allerdings von dem Ergebnis des durchgeführten Wettbewerbes ab, der seinerzeit Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes war. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie kann sichergestellt werden, dass die Ergebnisse durchgeführter Wettbewerbe auch umgesetzt werden?
2. Welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind für das nunmehr genehmigte Bauvorhaben erteilt worden?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Zu 1.: Die Grundzüge der Wettbewerbsergebnisse sind in den nachfolgenden B-Plan eingeflossen, allerdings hat nach mehreren Jahren der damalige Investor aufgegeben und der Lübecker Bauverein ein modifiziertes Konzept vorgelegt, das den wesentlichen Festsetzungen des B-Planes entspricht.
Zu 2.: Es wurde eine Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze der Tiefgarage erteilt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.9Lange Reihe / Neustraße (Herr Howe / Herr Ramcke) - 5.610
(TOP 5.2.10 am 05.09.2016)
Herr Howe möchte wissen, was an der Ecke „Lange Reihe / Neustraße“ gebaut werde und wie sich dies in die bestehende Umgebung einpasse.
Herr Ramcke hätte zu dieser Baumaßnahme gerne einen aktuellen Sachstand.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Da es sich hier um ein Baugesuch handelt, erfolgt eine mündliche Mitteilung in nicht-öffentlicher Sitzung des Bauausschusses am 10.10.2016.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.10Strandbahnhof / Parkplätze Godewind und Kalvarienberg (Herr Howe) - 5.610
(TOP 5.2.13 am 05.09.2016)
Herr Howe bittet um einen Sachstand in Bezug auf den Strandbahnhof und die Parkplatzsituation Godewind und Kalvarienberg.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Zur baulichen Entwicklung im Bereich des Strandbahnhofes gibt es seitens der Verwaltung keinen neuen Sachstand.
Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe wird ein Konzept zur zukünftigen Situation der Parkplatznutzung in Travemünde erarbeiten, eine Berichterstattung ist zum Ende des Jahres 2016 vorgesehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.11Arbeitslast in der Bauverwaltung (Herr Ramcke) - 5.610
(TOP 5.2.5 am 05.09.2016)
Aufgrund der derzeit ausgewiesenen Strategie der Hansestadt Lübeck, für mehr Wohnraum zu sorgen und durch die Entwicklung verschiedener Gewerbeflächen, gehen wir B90/DieGRÜNEN davon aus, dass die Bauverwaltung mit einer großen Arbeitslast einen Umgang finden muss. Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
- Wie hoch ist aktuell die Arbeitslast der Bauverwaltung?
- Und in wie weit reicht diese Auslastung bei bestehenden Ressourcen, ohne weitere Projekte und zusätzliche Ressourcen zu berücksichtigen, in die Zukunft?
- Um für uns als Politiker auch verstehen zu können wie seitens der Verwaltung die Aufgaben aktuell bewältigt werden, stellen Sie uns bitte die Systematik und den internen Prozess der Priorisierung aller Bauprojekte in der kommenden Bauausschusssitzung vor.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Es erfolgt eine mündliche Mitteilung in nicht-öffentlicher Sitzung des Bauausschusses am 10.10.2016 bzw. am 07.11.2016.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.