Auszug - Mdl. Bericht zum Beschluss des Bibliotheksgesetzes
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Wortprotokoll |
Herr Hatscher berichtet, dass nach über sechseinhalbjährigen Beratungen und Diskussionen der Landtag das Bibliotheksgesetz verabschiedet hat. Die Hauptforderung der Bibliothek Lübeck, die Zwangsmitgliedschaft im Büchereiverein nicht zu beschließen, ist erfüllt worden. Zudem wurde das Haus ausdrücklich als sowohl Wissenschaftliche wie Öffentliche Bibliothek anerkannt. Die Finanzierung des Büchereivereins und die Fördermittel des Landes bleiben unverändert. Im Ergebnis sind zwar keine gänzliche neuen Bestandteile beschlossen worden, jedoch der Status quo beschrieben und damit die Bibliothek auch in der Wahrnehmung der Landespolitik angekommen ist. Herr Hatscher bewertet zudem positiv, dass das Pflichtexemplarrecht erneuert und um das elektronische Pflichtexemparrecht erweitert wurde.