Auszug - Überweisungsanträge aus der Bürgerschaft vom 30.06.2016 an den Jugendhilfeausschuss - Bericht zur Situation in Flüchtlingsunterkünften / Kindeswohl  

25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/03982 Überweisungsanträge aus der Bürgerschaft vom 30.06.2016 an den Jugendhilfeausschuss - Bericht zur Situation in Flüchtlingsunterkünften / Kindeswohl
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Klüssendorf ruft den Überweisungsauftrag auf und teilt dem Ausschuss mit, dass die Antragstellerin Frau Lindner, Frauenhaus, anwesend ist. Er fragt den Ausschuss, ob Frau Lindner das Rederecht erteilt werden soll.

Der Ausschuss stimmt dem einstimmig zu.

Frau Lindner stellt sich vor und erläutert dem Ausschuss den Antrag.

Frau Junghans möchte in Ergänzung zum Bericht TOP 5.3 Stellung nehmen:

Erst einmal richtet sich § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung an alle Kinder. Weiterhin berichtet sie, dass dem Jugendamt auch Meldungen aus den Flüchtlingsunterkünften vorliegen. Diese werden genauso bearbeitet wie bereits in dem vorangegangenem Bericht dargelegt.

Aktuell liegen dem Jugendamt insgesamt 17 Fälle vor, davon sind 3 noch im Klärungsprozess bezüglich Hilfebedarf, 4 Kinder wurden in Obhut genommen. In den übrigen Fällen wurden Hilfen eingeleitet aus dem Maßnahmenspektrum §§ 30-34 sowie §§ 16 und  19 SGB VIII.

Frau Junghans hebt hervor, dass es sich hierbei um „kultursensiblen Kinderschutz“ handelt,  ein Handlungsfeld, in dem auch das Jugendamt dazu lernt.

Herr Puhle hält die Ausführungen von Frau Junghans als ausreichend. Er schlägt vor, diese zu Protokoll zu nehmen und somit auf einen gesonderten Bericht zu verzichten.

Frau Junghans erklärt, dass sie das Thema zu gegebener Zeit wieder aufgreifen und erneut berichten wird.

Frau Mentz erfragt die Dauer der Gefährdungsmeldungen. Hierzu antwortet Frau Eitel.

Herr Klüssendorf greift den Vorschlag von Herrn Puhle auf und lässt den Ausschuss darüber abstimmen.

 

 


Antrag:

Die Hansestadt Lübeck wird aufgefordert, einen Bericht zu folgender Fragestellung zu erstellen:

Wie ist die aktuelle Situation in den Flüchtlingsunterkünften in der Hansestadt Lübeck im Bezug auf die Sicherstellung des Kinderwohls nach § 8a SGB VIII? Gibt es Fälle von Kindeswohlgefährdungen? Welche Maßnahmen werden dann eingeleitet?

Welche Angebote stehen zur Verfügung, um Kindeswohlgefährdungen entgegenzuwirken? Wie werden diese umgesetzt?


Der Ausschuss beschließt einstimmig,

auf einen gesonderten Bericht zu verzichten,

auf Grund des dargelegten Berichtes und

den Ausführungen hierzu.

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