Der Vorsitzende macht zum weiteren Verfahren folgenden Vorschlag:
Das Gutachten von Dr. Lademann & Partner wird im heutigen Bauausschuss kurz vorgestellt und anschließend den Bauausschussmitgliedern per Mail zugesandt, ebenso das den Standort betreffende CIMA-Gutachten. In einer der beiden folgenden Sitzungen wird der Schlachthof wieder auf der Tagesordnung erscheinen und eine weitergehende Diskussion angestrebt.
Herr Pluschkell ergänzt, dass dann im Bauausschuss auch die Einschätzung der Verwaltung zu den Gutachten, gefordert werde.
Der Bauausschuss stimmt diesem Verfahren einheitlich zu.
Herr Böhm vom Büro Dr. Lademann & Partner präsentiert das Ergebnis des Gutachtens und zieht das Fazit, dass die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 3.800 qm Verkaufsfläche auf dem ehemaligen Schlachthof sowohl mit den Zielsetzungen des Zentrenkonzeptes nicht vereinbar sei als auch städtebaulich unverträglich sei. Die Erweiterung des bestehen Marktes auf eine Verkaufsfläche von 1.500 qm, als auch die Verlagerung und Erweiterung dieses Marktes sehe er jedoch als konform mit dem Zentrenkonzept und städtebaulich verträglich an.
Herr Voht möchte wissen, ob die durchschnittliche Verkaufsfläche im periodischen Bedarfsbereich von 500 qm pro 1.000 Einwohner sich auf die gesamte Bundesrepublik inklusive ländlichen Raum beziehe oder nur auf größere Städte.
Herr Böhm erläutert, dass diese Zahl für Gesamtdeutschland auch die ländlichen Räume beinhalte.
Herr Voht erachtet es als sinnvoller hier nur einen Vergleich mit größeren Städten aufzuzeigen und auch die Lage zur Altstadtinsel mit zu berücksichtigen. Er möchte wissen, ob in dem Gutachten schon die Umsetzung des Konzeptes „Bei der Lohmühle 84“ enthalten sei und merkt an, dass es schwierig sein werde einen Investor für die Variante A bzw. B zu finden.
Herr Böhm erläutert, dass es rechtlich erforderlich sei, das Vorhaben „Bei der Lohmühle 84“ zu berücksichtigen.
Herr Lötsch möchte wissen, ob es möglich sei, einen Durchschnittswert innerhalb von Städten mit zur Niederschrift zu bekommen, was Herr Böhm zusagt.
Herr Böhm gibt nachträglich zur Niederschrift an, dass die durchschnittliche Verkaufsfläche im periodischen Bedarfsbereich in Oberzentren bei rund 550 qm pro 1.000 Einwohner läge.
Frau Metzner möchte wissen, warum das Verhältnis der Verkaufsflächen zwischen den Varianten A/B und C im Vergleich zum Einzugsgebiet der verschiedenen Varianten so weit auseinanderliege.
Herr Böhm erläutert es, in Bezug darauf, dass ein neuer Markt (Kaufland) in der Größe auch das Interesse von z.B. Bad Schwartau und Stockelsdorf hervorrufen werde.
Herr Stolzenberg möchte wissen, ob die Auswirkungen auf die Altstadt zu beziffern seien.
Herr Böhm weist auf die Tabellen des Gesamtgutachtens hin und sieht dies auch bei der Variante C als unbedenklich an. Die negativen städtebaulichen Auswirkungen würden sich im Wesentlichen auf angrenzenden Stadtteilzentren Schwartauer Landstraße und Ziegelstraße Ost konzentrieren.
Herr Stolzenberg möchte wissen, was seitens des Gutachters mit dem Areal „Bei der Lohmühle 7“ (ehemals Edeka-Markt) zu empfehlen sei.
Herr Böhm schlägt eine Überplanung im Sinne des Zentrenkonzeptes vor.
Herr Nemitz möchte wissen, wodurch es ein anderes Ergebnis als das CIMA-Gutachten gäbe und schlägt vor, dass der Gutachter von CIMA im Bauausschuss sein Gutachten auch kurz vorstellen solle, um dann eine Entscheidung zu treffen.
Herr Böhm bestätigt, dass sowohl die berechnete Umsatzumverteilung als auch die definierten Einzugsbereiche weitestgehend mit den Ergebnissen des CIMA Gutachtens übereinstimmen.
Herr Böhm erläutert, dass die Berechnung der Umsatzumverteilungen nur ein Teil eines Verträglichkeitsgutachtens sei. Der wesentliche Teil von Verträglichkeitsbegutachtungen sei die Bewertung der ermittelten Ergebnisse. Im Gegensatz zum CIMA Gutachten wurde auch das bestehende Angebot im periodischen Bedarfsbereich bei der Beurteilung berücksichtigt. Da im periodischen Bedarfsbereich bereits eine angespannte Marktsituation bestünde, seien negative städtebauliche Auswirkungen auf die angrenzenden Zentren nicht auszuschließen. Zudem werde die Beurteilung zur Vereinbarkeit mit dem Zentrenkonzept nicht geteilt, da ein Markt mit einer Verkaufsfläche von 3.800 qm eindeutig nicht als Nahversorger eingestuft werden könne.
Herr Freitag möchte wissen, welcher weitere Zeitablauf seitens der Verwaltung geplant sei.
Herr Schröder erläutert, dass der politische Auftrag bestünde bei allen drei Varianten die Verträglichkeit zu überprüfen. Zudem müsse das Untersuchungsergebnis der Denkmalpflege abgewartet werden. Wenn alle Grundlagengutachten vorlägen und im Bauausschuss diskutiert worden seien, solle die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Herr Stolzenberg empfindet es als ungewöhnlich, dass beide Gutachter in der Sitzung ihre Gutachten erläutern sollten. Seiner Meinung nach müssen die Mitglieder des Bauausschusses anhand der Gutachten entscheiden.
Herr Nemitz möchte wissen, wie es sich mit dem Denkmalschutz auf dem Areal verhalte.
Herr Senator Boden bestätigt, dass sich die Denkmalpflege mit dem ehemaligen Schlachthofgelände befasst habe, worüber sich der FB5 auch gewundert habe, und man die Untersuchungen abwarten müsse. Ggf. könne in der Sitzung am 19.09.2016 darüber schon eine Auskunft gegeben werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis und vertagt die weitere Diskussion auf eine der beiden kommenden Sitzungen.
Der Vorsitzende verweist noch einmal auf die am 20.06.2016 einvernehmlich getroffene Absprache bezüglich der Regelung um 19:00 Uhr den öffentlichen Teil zu beenden und schlägt vor die 4er-Tagesordnungspunte noch zu beenden und die vorab schriftlich gestellten Anfragen mit aufzunehmen.
Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.