Auszug - Mündliche Mitteilung (5.610): Ergebnis der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Gestaltung westlicher Altstadtrand) und Projekt "An der Untertrave"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Bernet vom Lübecker Jugendring kündigt an, dass es eine Beteiligung von Kindern (Kinder- und Jugendkulturhaus Röhre) und Jugendlichen (Ernestinschule) gegeben habe und diese die Ergebnisse hier vorstellen werden.

 

Frau Pfanne (Leiterin Kinder- und Jugendkulturhaus Röhre) stellt mit einigen Kindern die zusammengetragene und nicht abgestimmte Ideensammlung bezüglich einer möglichen Gestaltung der Flächen im Zuge der Umgestaltung westlicher Altstadtrand (An der Untertrave) vor.

 

Herr Stolzenberg möchte anschließend wissen, ob das Thema „Erhalt der Winterlinden“ auch ein Thema bei der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gewesen sei.

Herr Bernet führt aus, dass es sehr wohl um eine Gestaltung der Fläche mit Bäumen gegangen sei, aber keine speziellen Arten thematisiert worden seien.

 

Der Vorsitzende bedankt sich im Namen des Bauausschusses für das gezeigte Engagement der Kinder und Jugendlichen.

 

Frau Koretzky stellt anhand einiger Folien noch einmal die Ideen der Kinder und Jugendlichen gegenüber im Zusammenhang mit bereits umgesetzten Maßnahmen und noch umzusetzenden.

 

Herr Voht möchte wissen, ob das Angeln von der Promenade erlaubt sei, denn es wäre unklug, die von den Kindern gewünschten Angelplätze zu gestalten, wenn dies von dort nicht erlaubt sei.

Die Verwaltung sagt zu, dies zu prüfen und das Ergebnis dieser Niederschrift beizufügen.

 

Nachtrag zur Niederschrift (Auskunft vom Hafen- und Seemannsamt bezüglich des Angelns von der Promenade):

Die geplante Promenade liegt an der Straße "An der Untertrave" und somit im Fischereibezirk Nr. 2. Grundsätzlich darf dort geangelt werden. Es sind jedoch gemäß § 10 der "Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck in der Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 18.09.2014 folgende örtliche Angelverbote / Einschränkungen zu beachten:

 

Das Angeln ist ganzjährig verboten:

- e) in allen frei zugänglichen Hafenanlagen des öffentlichen Hafengebietes der Hansestadt Lübeck, wenn dort Schiffe liegen, Güterumschlag stattfindet oder Umschlagsgüter gelagert werden, an Bootanlegern für gewerbliche Personenschifffahrt...

- o) von allen Uferstraßen und allen Straßen-, Eisenbahn- und Fußgängerbrücken in der Hansestadt Lübeck

- s) an der Stadtseite des Holstenhafens von der Fußgängerbrücke bis zur Drehbrücke (Museumshafen)

-t) Hansahafen bei Schuppen 6 im Bereich der Bootsanleger

In diesem Zusammenhang wird zusätzlich auf Nutzungsbedingungen gemäß § 5 Abs. (3) verwiesen:

"Anglerinnen und Angler, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nur berechtigt unter Aufsicht einer volljährigen Erlaubnisscheininhaberin oder eines volljährigen Erlaubnisinhabers zu angeln. Sie dürfen nur das gesetzlich erlaubte Angelgeschirr der volljährigen Erlaubnisscheininhaberin oder des volljährigen Erlaubnisinhabers mit benutzen. Es bedarf hierzu keines zusätzlichen Erlaubnisscheines zum Fischfang für die Angler und Anglerinnen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. "

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.