Auszug - Bebauungsplan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 (Lübeck - Travemünde - Priwall) - Auslegungsbeschluss (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03909 Bebauungsplan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 (Lübeck - Travemünde - Priwall) - Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe sieht es als positiv an, dass auf dem Priwall ganzjährig Einzelhandel angesiedelt werden soll. Es sieht es allerdings als nicht verträglich an, dass bei dem Winterlager auch Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen werden sollen und er möchte die Notwendigkeit einer 100%-igen Versiegelung der Flächen „SO2“ und „SO3“ erläutert haben und hinterfragt die Dachbegrünung.

Frau Lorenzen führt aus, dass man die Fläche des Winterlagers möglichst flexibel (durch den Betrieb gewerblicher Art Passathafen) gestalten wolle und auch nicht mit einer großen Anzahl von Wohnmobilen im Winter rechne.

Die Versiegelung von 100% entspräche den Forderungen der Unteren Wasserbehörde, da davon auszugehen sei, dass Reparaturarbeiten (Schleifen und Lackieren) an den Booten durchgeführt würden, ergänzt Frau Lorenzen. Es dürfe keinerlei Eintritt von Schadstoffen durch entsprechende Reparaturarbeiten ins Erdreich geben. Bezüglich der Dachbegrünung als Vorgabe für den Einzelhandel erläutert sie, dass man noch einen Investor / Betreiber suche und daher nicht allzu viele Einschränkungen bzw. Auflagen machen wolle.

 

Herr Ramcke möchte zu der unter Punkt 7.5 (Seite 14/32) beschriebenen östlichen Sukzessionsfläche wissen, wie groß diese vorher war.

Frau Lorenzen merkt an, dass hier lediglich der östliche Teil der bisherigen Sukzessionsfläche entsprechend der Stellungnahme der Unteren Forstbehörde nunmehr als Wald festgelegt werde, die Gesamtgröße verändere sich nicht.

 

Herr Ramcke beantragt eine Grünbedachung als Auflage in den B-Plan einzubringen.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Ramcke:3 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Ramcke:12 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den oben stehenden Antrag von Herrn Ramcke mehrheitlich ab.

 

Herr Freitag möchte zu Punkt 12.1 (Seite 24/32) wissen, ob es keine zusätzlichen öffentlichen Verkehrsflächen geben werde, was Frau Lorenzen ihm bestätigt. Die Wegebeziehung zwischen der Mecklenburger Landstraße und dem bestehenden Fußweg werde vom Kurbetrieb realisiert und wie bestehende Wege auch unterhalten.

 

Frau Metzner spricht den Punkt 7.4 (Kiefern erhalten) (Seite 13/32) an und sieht darin einen Widerspruch in der extra für das Wochenendhausgebiet auf dem Priwall erlassenen Satzung zum Schutz der Kiefern und der Absicht im Geltungsbereich dieses B-Planes die Kiefern abzuholzen.

Frau Lorenzen führt aus, dass eine nicht unerhebliche Fläche mit Kiefernbewuchs als „auf Dauer zu erhalten und zu pflegen“ festgelegt sei und man nur die zwingend notwendige Anzahl der Kiefern entfernen werde. Etliche Bäume mussten bereits im Rahmen des Abbruchs des ehemaligen Krankenhauses gefällt werden.

 

Herr Stolzenberg spricht die 55 zu fällenden Bäume an und merkt hierzu an, dass man sorgfältiger damit umgehen müsse.

Er stellt den Antrag, die Entscheidung über den B-Plan zu vertagen und sich noch einmal über die zu fällenden Bäume Gedanken zu machen.

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Vertagungsantrag von Herrn Stolzenberg:3 Stimmen

Gegen den Vertagungsantrag von Herrn Stolzenberg:12 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Vertagungsantrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, ob das ehemalige Krankenhaus gemäß Aussage des Denkmalschutzes ein eingetragenes Kulturdenkmal gewesen sei und ob eine Berichtigung des FNP erforderlich sei.

Frau Lorenzen bestätigt Herrn Stolzenberg die Berichtigung des FNP und führt bezüglich des Denkmalschutzes aus, dass das Krankenhaus ursprünglich unter dem einfachen Denkmalschutz gestanden habe, und dass das Pförtnerhaus nicht unter Schutz stehe.

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:13 Stimmen

Gegen die Vorlage:1 Stimme

Enthaltung:1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt die unveränderte Vorlage mehrheitlich.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 33.06.00  Mecklenburger Landstraße 49 – 67 (Lübeck – Travemünde - Priwall) erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes 33.06.00  Mecklenburger Landstraße 49 – 67 (Lübeck – Travemünde -Priwall) sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2, 3, 4 und 5) gebilligt.

3.Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

4.Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.