Auszug - Bebauungsplan 17.57.00 ? Baltische Allee / Wasserfahr - und zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03907 Bebauungsplan 17.57.00 ? Baltische Allee / Wasserfahr -
und zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ramcke spricht den Punkt 13.2 (Durchgrünung) des Prüf- und Abwägungsberichtes (Seite 35/52) an und möchte hierzu die Erforderlichkeit erklärt haben.

Frau von Klonczynski erläutert, dass in Gewerbegebieten Stellplätze unerlässlich seien und dass man der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) entgegengekommen sei, indem man die Interessen gegeneinander abgewogen habe.

 

Herr Ramcke möchte weiter zu Punkt 13.3 (Wegeverbindung „Wasserfahr“) (Seite 36/52) wissen, warum diesbezüglich keine Stellungnahme abgegeben worden sei.

Frau von Klonczynski erläutert den geplanten Verlauf des Grünstreifens in Verbindung mit dem Radweg auf der Planzeichnung.

 

Herr Ramcke beantragt vor Beschluss dieser Vorlage durch den Bauausschuss ein Votum des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung einzuholen.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Ramcke:3 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Ramcke:12 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den oben stehenden Antrag von Herrn Ramcke mehrheitlich ab.

 

Herr Ramcke möchte zu Punkt 13.4 (Querung Planstraße 1) (Seite 36/52) wissen, ob es hierzu Verkehrsgutachten gäbe, in welcher Größenordnung man hier Verkehre erwarte.

Frau von Klonczynski merkt an, dass es hierfür eine Verkehrsprognose gäbe, die besagt, dass hier keine Querungshilfe wegen geringer Verkehre notwendig sei. In dem Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der Kronsforder Landstraße erwarte man allerding eine Zunahme des Verkehrs.

 

Herr Ramcke möchte zu Punkt 13.21 (Begrünung der Gewerbegrundstücke und Schutz des Bodens) (Seite 42/52) wissen, warum hier keine Parkpalette errichtet werden müsse.

Frau von Klonczynski führt aus, dass man den zukünftigen Eigentümern der Grundstücke nicht schon im Vorwege vorschreiben wolle, in welcher Form diese für Parkraum sorgen sollen.

 

Zum Punkt 13.30 (V-Gesundheitsschutz – Immissionen: Luft) (Seite 46/52) führt Herr Ramcke aus, dass es eine Abwägung zwischen dem Wirtschafts- und dem Umweltausschuss geben müsse, da die Verwaltung hierüber nicht entscheiden könne.

Herr Lötsch klärt auf, dass dies ein Vorschlag zur Abwägung der Verwaltung sei.

 

Herr Howe spricht den Punkt 13.1 (Landschaftliche Einbindung) (Seite 34/52) an und stellt hierzu folgenden Antrag:

Der Streifen ist auf 15m zu erweitern, so wie es die UNB vorgeschlagen habe.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Howe:3 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Howe:12 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den oben stehenden Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

Herr Howe stellt weiteren folgenden Antrag:

Die vorgegebene Dachbegrünung von 20% ist auf 100% hochzusetzen

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Howe:2 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Howe:13 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den oben stehenden Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

Herr Howe möchte weiter wissen, an welcher Stelle in Ratekau die 573m Ausgleichsfläche für die Knicks realisiert werde.

Frau von Klonczynski weist auf das Abbildungsverzeichnis der Begründung zum B-Plan 17.57.00 (Seite 75) hin.

 

Frau Friedrichsen spricht die unter Punkt 3.1 aufgeführten Werbeanlagen an (Seite 16/52) und möchte wissen, warum man auf einer Entfernung von rund 1000 Meter Beeinträchtigungen sehe. Auch die Einschränkungen bei den Firmenlogos seien schwer nachvollziehbar.

Frau von Klonczynski erläutert, dass diese Einschränkungen einerseits entlang des Niederbüssauer Weges zum Elbe-Lübeck-Kanal aufgrund der Belange des Landschaftsraumes gelten. Zum anderen gelten die Einschränkungen nach Nordwesten zum Dorfkern Alt-Genin aufgrund der denkmalgeschützten Kapitelskirche St. Georg mit umgebendem Friedhof und auf Wunsch des betroffenen Kirchenkreises. Zu allen anderen Richtungen bestünden keine besonderen Einschränkungen bezüglich der Werbeanlagen. Darüber hinaus sei es in Gewerbegebieten üblich, dass die Werbeanlagen mit der Oberkante des Daches abschlössen.

 

Frau Metzner spricht den fehlenden Fußweg vor einem Grundstück in der Kronsforder Landstraße an und möchte hierzu wissen, ob es dort eine Lösung gäbe.

Herr Lötsch ergänzt, dass dies seinerzeit überprüft werden sollte und ob das geschehen sei.

Es wird zugesagt, dies im Zuge der Offenlage und Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum Satzungsbeschluss zu prüfen.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, wann die Höhe der Kosten für die Anbindung „Wasserfahr“ der Politik bekannt gegeben werde.

Frau von Klonczynski merkt an, dass die Aufstellung der Kosten noch ausstehe, aber bis zum Satzungsbeschluss vorliegen werde.

 

Herr Stolzenberg möchte weiter wissen, ob es bezüglich des Angebotes des Eigentümers über den Verkauf bzw. Tausch des kleinen Grundstücks an die Hansestadt Lübeck schon eine Aussage gebe.

Frau von Klonczynski erläutert, dass noch nicht alle Gutachten bei der Erstellung dieser Vorlage vorgelegen hätten und die Verwaltung sich noch in der Prüfung befände, wie weiter vorzugehen sei.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, ob bei dem Zuschnitt des Geltungsbereiches, die Verkehrsflächen vor den Häusern an der Kronsforder Landstraße mit einbezogen würden.

Frau von Klonczynski führt aus, dass sich an den Verkehren in dem Bereich der Kronsforder Landstraße nichts wesentlich ändern werde.

 

Herr Stolzenberg spricht die Ausgleichsfläche „M3“ an und möchte hierzu wissen, ob es bereits verbindliche Angaben gäbe und ob eine Fläche im Privateigentum mit Ausgleich belegt werden könne..

Frau von Klonczynski merkt an, dass die Fläche M3 schon jetzt eine Maßnahmenfläche für Ausgleichsflächen in Bezug auf den bestehenden B-Plan 17.56.00 – Gewerbegebiet Genin-Süd (Teilbereich II) sei. Im Zuge des aktuellen B-Planverfahrens 17.57.00 wurden lediglich die Ziele der Maßnahmenfläche an die aktuellen naturschutzrechtlichen Bedarfe angepasst.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, wann die Politik detaillierte Informationen bekomme, ob eine Ampelanlage bei der Ausgestaltung der neuen Kreuzung installiert werde und ob die verschiedensten Gutachten den Bauausschussmitgliedern als Datei zur Verfügung gestellt werden könne.

Frau von Klonczynski bestätigt, dass die Gutachten einzusehen seien.

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:12 Stimmen

Gegen die Vorlage:1 Stimme

Enthaltung:2 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt die unveränderte Vorlage mehrheitlich.

 

Beschluss:

Beschluss:

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 06.07.2015 beschlossen hat, wird in zwei Teilbereiche unterteilt und der Geltungsbereich wie folgt angepasst.

Der Teilbereich I wird um die angrenzenden Flächen der Baltischen Allee erweitert. Weiterhin werden die Grundstücke Novgorodstraße 12 und Peterhof 1 mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Aus dem Geltungsbereich heraus genommen werden Verkehrsflächen der Oslostraße, wodurch zwei Teilbereiche entstehen.

In den Teilbereich II werden die Grundstücke Wasserfahr 10 und 12 teilweise sowie die Adresslage Kronsforder Landstraße 72 vollumfänglich einbezogen.

Für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung gilt, dass die Ausgleichsflächen westlich des Niederbüssauer Weges sowie die bereits bestehenden Gewerbeflächen im Südwesten des Plangebietes heraus genommen werden. Im Gegensatz zum Bebauungsplan bleiben die Verkehrsflächen der Oslostraße im Geltungsbereich der FNP-Änderung.

Die räumlichen Geltungsbereiche des aufzustellenden Bebauungsplans 17.57.00 und der zugehörigen 121. FNP-Änderung umfassen somit die Geltungsbereiche gemäß beiliegender Übersichtspläne (Anlage 1).

  1. Der Bauausschuss nimmt den zum Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - und zur zugehörigen 121. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.
  2. Der Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Baltische Allee / Genin Süd im Stadtteil St. Jürgen und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 4) gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 7, 8) gebilligt.
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 17.57.00 und der 121. Flächen­nutzungs­plan­änderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 und/oder der Entwurf der 121. Flächen­nutzungs­planänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.