Auszug - Urban Gardening Überweisung aus der Bürgerschaft - Ergänzungsantrag zu VO/2016/03801 der GAL-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Mai 2016 (VO/2016/03819)  

29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.4.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/03865 Urban Gardening
Überweisung aus der Bürgerschaft - Ergänzungsantrag zu VO/2016/03801 der GAL-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Mai 2016 (VO/2016/03819)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.23 mit VO Nr. 3819 den nachstehend  aufgeführten Ergänzungsantrag der GAL-Fraktion mit Mehrheit abschließend an den Bauausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Ergänzungsantrag zu VO 3801 - Urban Gardening

 

 

Der Bürgermeister wird gebeten, das Urban Gardening in Lübeck durch Informationen und Orientierungshilfen an die Bürgerinnen und Bürger in

geeigneter Verbreitungsform zu unterstützen:

 

Es soll darüber informiert werden,

 

  1. welche öffentlichen Grundstücke für Urban-Gardening-Aktivitäten unterschiedlicher Art geeignet sind; dabei sollen kleinste Flächen von wenigen Quadratdezimetern bis hin zu Flächen für Nachbarschafts- und Gemeinschaftsgärten (Community Gardens) berücksichtigt werden,

 

  1. welche Flächen in Gewerbe- und Industriebrachen vorübergehend, also bis zur Wiederverwendung gemäß den Bestimmungen der Flächennutzungsplanung, ggfl. in Absprache mit Eigentümern, für Urban-Gardening-Anbau genutzt werden können,

 

  1. welche Art des Pflanzenanbaus im städtischen Raum empfehlenswert ist und welche nicht,

 

  1. an welchen Standorten bzw. Standorttypen eine erhöhte Gefahr durch Verkehrskontaminationen besteht, z.B. durch schwere, bodennahe Abgaskomponenten oder durch Schadstoffe des Reifen- und Bremsabriebs, und wo also vom Anbau zum Verzehr bestimmter Pflanzen abzuraten ist,

 

  1. an welchen Standorttypen eine vorherige Untersuchung von Bodenproben auf Altlasten generell empfehlenswert ist (z.B. Altöl, Schwermetalle, Kohlenwasserstoff-Verbindungen),

 

  1. welche Brach- und Sukzessionsflächen und welches 'Ödland' im Stadtgebiet im Sinne der natürlichen standortgerechten Flora- und Fauna-Entwicklung sich selbst ohne Nutzung überlassen bleiben sollte.

 

Abgesehen von solchen Einschränkungen im Interesse des Gesundheits- und des Naturschutzes soll das Urban Gardening empfohlen und unterstützt werden, da jedes in der Stadt angebaute Obst und Gemüse durch Einsparung der Transportwege zum Verbaucher eine Verbesserung der CO2-Bilanz und des städtischen Klimas bedeutet. Den Erfahrungen aus zahlreichen Ländern zufolge wird das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwesen durch die Urban-Gardening-Bewegung gefördert.

 

Es sprechen die Herren Hinsen, Breitrück sowie die Ausschussmitglieder Dr. Lengen, Hesse, Müller, Otte und Stolzenberg. Es herrscht darüber Einigkeit, dass einige Punkte der Anträge schon im Konzept „Essbare Stadt“ umgesetzt würden. Dagegen könnten u.a. die Punkte 2. und 3. des Antrags der Fraktion Freie Wähler & Die Linke in dieser Form nicht umgesetzt werden. Herr Schubert merkt an, dass man diese Anträge als Arbeitsmaterial mit in das Konzept „Essbare Stadt“ einfließen lassen könne. Herr Dr. Lengen ist ebenfalls der Meinung, dass die Anträge nicht 1:1 umsetzbar, aber als Arbeitsmaterial eine gute Grundlage seien.

Herr Schubert beantragt die Abstimmung über den folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

 


„Der Ausschuss beschließt, diese Anträge als Arbeitsmaterial in den Prozess „Essbare Stadt“ einfließen zu lassen.“

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und
0 - Stimmenthaltungen einstimmig zu.