Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

5

5.1.1Pflege von Grünflächen (Herr Ramcke) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 18.04.2016)

Gibt es bei der Pflege von Grünflächen, die im Verantwortungsbereich der Stadt liegen, ein Konzept oder Plan in welchem Rhythmus welche Arten der Grünflächen gepflegt werden?

Wenn ja, meine Bitte diesen Plan einmal im Bauausschuss vorzustellen, damit wir als Politiker auch entsprechende Fragen der Anwohner beantworten können.

Ziel sollte es meines Erachtens sein, die Pflege samt dazugehörige Rückschnitte entsprechender Pflanzen, nicht im 12 Jahres Rhythmus sondern in einem der Pflanzen und der partizipierenden Anwohner entsprechenden Rhythmus zu pflegen oder pflegen zu lassen.

Um dass einmal in anderen Worten auszudrücken, die Anwohner tun sich sehr schwer damit, wenn die in der Umgebung stehenden Grünflächen in unregelmäßigen Abständen radikal zurückgeschnitten werden. Zur Beruhigung der Situation ist eine behutsame und regelmäßigere Pflege bestimmt förderlich.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Abteilung Flächenmanagement (5.660):

Die Grünanlagen der Hansestadt Lübeck sind einerseits in bestimmte Typen eingeteilt (Grün- und Parkanlagen, Kinderspielplätze, Straßenbegleitgrün usw.) und andererseits in verschiedenen Pflegeklassen eingeteilt.

Da eine Diskrepanz zwischen einer werterhaltenden Pflege und den zur Verfügung stehenden Ressourcen besteht, wird zurzeit ein Freiraumentwicklungskonzept erarbeitet.

Nach Fertigstellung dieses Konzeptes wird für den politischen Raum eine Vorlage zur Entscheidung vorbereitet, welche Qualitäten sich die Hansestadt Lübeck in der Freiraumpolitik leisten soll, will und kann.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2Baumaßnahmen „Fegefeuer“ (Herr Dr. Eymer) (5.660 / EBL)

(TOP 5.2.7 am 18.04.2016)

Herr Dr. Eymer möchte wissen, wann die Baumaßnahmen in der Straße „Fegefeuer“ beendet sein werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt. Dazu müssen zunächst die EBL als zuständiger Bauträger befragt werden (vgl. Niederschrift der Bauausschusssitzung am 15.02.2016, Antwort unter TOP 5.1.2, Seite 21/34).

 

Abschließende Antwort der Abteilung Flächenmanagement (5.660):

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck als verantwortlicher Auftraggeber für die Arbeiten in der Straße Fegefeuer (Neuverlegung von Entwässerungsleitungen) haben auf Anfrage der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass die Bauarbeiten im Fegefeuer Anfang bis Mitte August 2016, abhängig der anzutreffenden Bodendenkmäler und Behinderung durch die Archäologie, abgeschlossen werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Leerstand in sanierten Schulen (Herr Howe) (5.651 / FB 4)

(TOP 5.2.7 am 06.06.2016)

Herr Howe möchte wissen, ob es bei Schulen, die saniert wurden Leerstände gäbe, und wenn ja bei welchen Schulen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort des Bereichs Schule und Sport (4.401):

Im Juni 2016 wird den politischen Gremien das neue Gutachten zur Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis gegeben und ist parallel im Bildungsportal der Hansestadt Lübeck als pdf-Datei unter dem Link www.bildung.luebeck.de/kinder/schule/schulentwicklungsplanung.html zu finden.

 

Der Gutachter prognostiziert in den Grundschulteilen in einigen Schulen Raumüberhänge, in anderen Raumbedarf, im weiterführenden Bereich fast durchweg Raumbedarf. Raumüberhänge sind an fast jedem Standort inzwischen durch den Ausgleich der zum Teil bestehenden Defizite an Differenzierungsräumen sowie durch die Schaffung von Ganztagsräumen und der Unterbringung der DaZ-SchülerInnen (Deutsch als Zweitsprache) ausgeglichen, sodass derzeit insgesamt ein Defizit an Räumen an den Lübecker Schulen besteht.

 

Der Stichtag des Gutachtens zu den aktuellen Zahlen befand sich im September 2015, um das Gutachten abzuschließen. Inzwischen ist allein die Zahl der Flüchtlingskinder in den DaZ-Klassen von 150 auf derzeit 688 angestiegen.

 

Die Anfrage betrifft in diesem Fall konkret einen eventuellen Leerstand an zuletzt sanierten Schulen. Dazu ist zu sagen, dass es in keiner sanierten Schule Leerstände gibt. Zuletzt wurden die Thomas-Mann-Schule, die Schule Tremser Teich, die Holstentor-Gemeinschaftsschule, die Mühlenweg-Schule und die Berufsschulen komplett, die Schule an der Wakenitz teilweise saniert und hier wurde selbstverständlich nur das für die Schule notwendige Raumprogramm angesetzt und kein Überhang geschaffen, an der Schule an der Wakenitz durch Aufgabe des Gebäudes der ehemaligen Johannes-Kepler-Schule sogar Schulraum aufgegeben. Genauso wird auch bei den noch anstehenden Sanierungen der Albert-Schweitzer-Schule und der Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen verfahren. Es werden nur Räume saniert und geschaffen, die auch benötigt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4Masterplan „Bertlingstraße“ (Herr Dr. Eymer) (5.610)

(TOP 5.2.7 am 06.06.2016)

Herr Dr. Eymer möchte wissen, wann die Umsetzung des Masterplans „Bertlingstraße“ beginnen solle.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort :

Beidseits der Bertlingstraße befinden sich fünf Gebäude, den Endpunkt der Straße bildet als sechstes Gebäude der Strandbahnhof.

Mit Ausnahme des Gebäudes Bertlingstraße 4-6 befinden sich die übrigen vier straßensäumenden Gebäude im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kaiserallee“ vom 04.03.1981.

Die Gebäude Casino Hotel Travemünde, Haus Tanneck und der Strandbahnhof sind zudem Einzeldenkmäler. Das Gebäude Seestern ist Bestandteil der gemäß Denkmalschutzgesetz geschützten „Mehrheit baulicher Anlagen“ der das Umfeld der Kaiserallee prägenden Bäderarchitektur.

Den Übergangsbereich der Bertlingstraße zur Strandpromenade hat die Hansestadt Lübeck vor einigen Jahren als Platzfläche mit Wasserspielen neu gestaltet. Die nicht mehr zeitgemäße und leerstehende eingeschossige Ladenzeile an der Buswende hat die Hansestadt Lübeck abgerissen, um den Missstand zu beseitigen.

Bahnseitig wurden bereits die baulichen Vorbereitungen getroffen, um das beschlossene Ziel eines Kombibahnsteigs Bahn / Bus südlich des Strandbahnhofs zu etablieren. Für die Erschließung des Kombibahnsteigs auf städtischer Seite ist ein Bebauungsplan erforderlich, weil dieser Voraussetzung für die öffentliche Widmung von neuen Verkehrsflächen ist. Im Rahmen dieses Bebauungsplans ist ggf. auch die Neubebauung von Teilflächen der Buswende und der Fläche der ehemaligen Ladenzeile einzubeziehen.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird begonnen, sobald die dringenden Prioritäten für erforderliche Planverfahren geleistet sind - insbesondere zur Schaffung von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen.

 

Ein darüber hinausgehender Masterplan „Bertlingstraße“ wird vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung als entbehrlich beurteilt, da aufgrund der Erhaltungssatzung „Kaiserallee“ und des Denkmalschutzes bereits ein hinreichender gesetzlicher Rahmen für die Genehmigung von städtebaulichen, verkehrlichen und hochbaulichen Maßnahmen gegeben ist.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5Parken am Fahrbahnrand „Am Brink“ (Herr Rostkowski) (5.660)

(TOP 5.2.3 am 18.04.2016)

„Am Brink“ in St. Jürgen ist in der Grünanlage ein Fußweg neugestaltet worden, der von der Ratzeburger Allee bis zum Biomarkt Landwege führt. Er endet dort übergangslos am Fahrbahnrand und ist ständig, besonders an Markttagen, zugeparkt. Es ist für Fußgänger sowohl mit als auch ohne Kinderwagen, Gehhilfen o.ä. nicht möglich, in dieser Stelle die Straße zu überqueren, da keine Ausweichmöglichkeit besteht.

Ich bitte die Verwaltung zu prüfen, ob eine Markierung auf der Fahrbahn machbar ist, die das Parken dort untersagt.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Abteilung Flächenmanagement (5.660):

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat durch die Abteilung 5.660.5 Flächenmanagement Instandhaltungsarbeiten an der Grünanlage am Brink durchgeführt. Es wurden Sitzplätze erneuert, Sträucher beschnitten und neue Sträucher gepflanzt sowie bereits bestehende Wegeflächen überarbeitet.

Der Straßenbordstein in Höhe des Biomarktes Landwege wurde in diesem Zuge nicht verändert. Die Bordsteinansicht beträgt derzeit ca. 10 cm.

Um hier eine Verbesserung der Situation zu erreichen, die Barrierefreiheit zu gewährleisten und zugleich verkehrsrechtlich das Parken zu verbieten wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Bordansicht an dieser Stelle auf ca. 3 cm reduzieren. Dazu werden zwei Absenker und drei Bordsteine neu gesetzt. Falls sich die Parkgewohnheiten nicht ändern und dass – dann nicht mehr erlaubte – Parken weiter fortbesteht, wird zusätzlich eine Markierung geprüft.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6Bauvorhaben Kronsforder Hauptstraße 29 (Herr Stolzenberg) (5.610 / 5.660)

(TOP 5.2.4 am 02.05.2016)

Gibt es bereits eine Baugenehmigung bzw. wie ist der Stand des Verfahrens?

Ist es richtig, dass für die Neugestaltung der Ortstafeln eine Ausnahmegenehmigung der oberen Straßenverkehrsbehörde eingeholt wurde? Ich bitte um eine Kopie des Ausnahmeantrages und der erteilten Genehmigung.

 

Zwischenantwort:

Herr Schröder teilt als Nachtrag zur Niederschrift mit, dass derzeit kein Baugesuch zu der oben genannten Adresse bei der Bauordnung vorläge.

Es wird eine endgültige Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Es ist richtig, dass das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr ohne eine Antragstellung der Straßenverkehrsbehörde, allein motiviert durch verschiedene Artikel in der Tagespresse, einem Namenszusatz auf den Ortstafeln „Hanse- und Universitätsstadt“ im Vorwege mit Schreiben vom 2. September 2010 zugelassen hat. Das Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7Brunnen Breite Straße / Mengstraße (Herr Howe) (5.660)

(TOP 5.2.6 am 06.06.2016)

Herr Howe möchte gerne wissen, wann der Brunnen in der Breiten Straße Ecke Mengstraße, der momentan trocken ist, wieder aktiv mit Wasser betrieben werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Abteilung Brückenbau (5.660.4):

Am Brunnen („Goldener Sod“) war im letzten Jahr festgestellt worden, dass er einen stark erhöhten Wasserverbrauch hatte. Reparaturmaßnahmen haben nicht das gewünschte Ergebnis gehabt, die Wasserverluste waren noch zu hoch, eine Lokalisierung der Fehlerursache war nicht möglich. Deswegen stand der Brunnen im letzten Jahr auch weitgehend still.

Über die Wintermonate hat sich die Bauverwaltung gemeinsam mit verschiedenen Brunnenbauern ausgetauscht und den Neuaufbau des Brunnens entschieden. Hieraus resultierte im Frühjahr ein Auftrag für einen der Fachbetriebe. Der Neuaufbau erfolgt nun zügig. Ab der 33. KW (15.08.2016) soll der Brunnen wieder uneingeschränkt in Betrieb sein.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1.6 - Anlage (34 KB)