Auszug - Umsetzung der Budgetanpassung und Umsetzung der Tarifänderungen bei den Freien Trägern der Jugendhilfe  

23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Baltic Grund- und Gemeinschaftsschule
Ort: Baltic Grund- und Gemeinschaftsschule, Korvettenstraße 2-4,23558 Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn der Erörterung weist Herr Klüssendorf darauf hin, dass die folgende Präsentation sowie die Nachfragen dazu im Zusammenhang mit den Erörterungen des TOP 4.3 behandelt werden und schlägt vor, dass sich die anwesenden Trägervertreter bereits mit ihren Nachfragen entsprechend einbringen. Er schlägt weiterhin vor, den nicht dem Ausschuss angehörenden Trägervertretern im Publikum gleich das Wort zu erteilen, damit diese sich an dem Meinungsaustausch beteiligen zu können.
Herr Klüssendorf fragt die Mitglieder, ob sie mit der gemeinsamen Beratung der beiden TOPs und der Beteiligung auch der im Publikum anwesenden Trägervertreter einverstanden sind. Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.

 

Herr Jürgensen stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Verfahrensstand der laufenden Budgetanpassung sowie die zugrunde liegenden Betrachtungen vor. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt. Dabei weist er auch auf die Punkte hin, bei denen bisher noch keine Einigung erzielt werden konnte. Er erläutert dabei die Sichtweise der Hansestadt Lübeck und stellt dabei in Aussicht, dass es bei existenzbedrohlichen Verwerfungen, die durch das gefundene pauschale Anpassungsverfahren entstehen könnten, Härtefallregelungen geben könnte. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen zeitlichen Verzögerung hat die Hansestadt Lübeck den Trägern eine Abschlagszahlung rückwirkend auf den 01.07.2015 ausgezahlt und die laufenden Budgetzahlungen um 3 % erhöht. Die Spitzabrechnung erfolgt dann bei der Umsetzung der vereinbarten Anpassungsregelung.

 

Herr Klüssendorf sieht in den angebotenen Härtefallregelungen einen Fortschritt für die bisherigen Verhandlungen. Trotzdem hält er es für notwendig, eine Anpassung der Verteilungsregelung von 70 % Personalkosten zu 30 % Sachkosten vorzunehmen, da mehr als 50 % der betroffenen Träger mindestens 70 % oder höhere Personalkosten haben. Die gefundene Verteilung führe danach zu einer Unterfinanzierung, die Einsparungen bei den Trägern notwendig machen. Das steht nicht in Einklang mit den durch die Bürgerschaft gefassten Beschlüssen. Herr Jürgensen merkt an, dass aufgrund der langfristig ausgewerteten Nachweise der Träger die Mehrzahl einen Personalkostenanteil von weniger als 70% hätte. Erst aufgrund der jüngeren Rückmeldungen, die keinen fundierten Rückschluss auf generelle zukünftige Entwicklungen zulassen, könnte dieses Verhältnis überprüfenswert sein. Zur Berechnungsmethode und zu den Härtefallregelungen sprechen außerdem Frau Kuring-Arent, Herr Karschny, Frau Weiher, Herr Wulff, Herr Weise und Frau Severin.

 

Herr Jürgensen erläutert dem Ausschuss die Gründe, die seinerzeit für die von allen gewünschte Budgetierung sprachen. Frau Weiher ergänzt, dass der Budgetierung eine Systemgerechtigkeit zu Grunde liegt, die nicht zwangsläufig auch zu einer Einzelfallgerechtigkeit führt. Wenn eine Lösung gesucht wird, die den Kosten jedes Einzelfalls gerecht wird, bedeutet dies gleichzeitig den Ausstieg aus der Budgetierung. Dann müsse die Verwaltung aber auch personell in die Lage versetzt werden, dieses aufwändige Verfahren zeitgerecht betreiben zu können. Sie sieht aber durch den von Herrn Jürgensen erarbeiteten Umsetzungsvorschlag die Möglichkeit, die Budgetierung beizubehalten und weist dazu ebenfalls auf die möglichen Härtefallregelungen hin, wenn diese entsprechend begründet und belegt werden können. Dazu sprechen weiterhin Herr Karschny, eine anwesende Mutter, Herr Wulff und erneut Frau Weiher.

 

Herr Klüssendorf regt an, dass die „70 % - 30 % -Regelung“ an die tatsächlichen Verhältnisse bei der Mehrheit der Träger angepasst werden sollte. Aus der so gefundenen Budgetanpassungsformel in Verbindung mit möglichen Härtefallregelungen könnte dann eine Umsetzung im Rahmen einer pauschalen Budgetanpassung gefunden werden, die dem Beschluss der Bürgerschaft folgt.

Herr Jürgensen weist darauf hin, dass diese Regelung aber nur für die tatsächlich vereinbarten Leistungen gelten kann. Für von den Trägern freiwillig und zusätzlich erbrachte Leistungen kann die Hansestadt Lübeck keine Kosten übernehmen und daher auch keine Anpassungen vornehmen. Zudem sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die Träger können über Sachargumente weiterhin Einfluss nehmen auf die Budgetanpassung.

 

Herr Jürgensen regt an, auf Grund der komplexen Materie eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, Trägern und Verwaltung einzurichten, welche die Lösungsansätze für die notwendigen Budgetanpassungen erarbeiten und dem Ausschuss vorstellen kann. Herr Puhle ergänzt, dass diese unter der Leitung des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses tagen sollte.

Herr Klüssendorf stimmt zu. Die Verwaltung soll einen Vorschlag für die Zusammensetzung und die zu beratenden Punkte erarbeiten und mit ihm abstimmen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, berichtet Herr Klüssendorf kurz über das Ergebnis der vom Jugendhilfeausschuss eingesetzten Unterarbeitsgruppe zu Tagesgruppen. Es wird daraus vorgeschlagen, im Grundsatz weiterhin bei der Budgetierung der Angebote zu bleiben und Tagesgruppen und Soziale Gruppen weiterhin parallel anzubieten.
Herr Klüssendorf kündigt einen ausführlichen Bericht im Rahmen der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu diesem Thema an.

 

Eine Nachfrage von Herrn Weise zu der Umsetzung der Anhebung des Stellenschlüssels in Ganztagsgruppen um 0,5 Stellen wird von Frau Oldenburg beantwortet.

 

Abschließend weist Herr Klüssendorf darauf hin, dass die TOPs 11.1 und 11.2 vorgesehen waren, um ggf. unter 4.2 und 4.3 im öffentlichen Teil auftretende Beratungspunkte, die schutzwürdige Interessen einzelner Vertragsparteien berühren, im geschützten Rahmen der Nichtöffentlichkeit zu diskutieren.

Im Rahmen dieser Beratungen wurden solche Punkte nicht tangiert.

Herr Klüssendorf schlägt den Ausschuss daher vor, auf die Beratungen im nichtöffentlichen Teil unter 11.1 und 11.2 zu verzichten und die nicht dem Ausschuss angehörenden Trägervertreter nach dem öffentlichen Teil zu entlassen.

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer Unterarbeitsgruppe unter der Leitung des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, welche die Grundlagen der Bildung und Anpassung der Budgets der Kitaträger erarbeitet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlg_Top_4_2_und_4_3_Budgetanpassung_lesen (1396 KB)