Auszug - Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu sprechen BM Kleyer, BM Radtke, BM Klinkel, Senator Schindler, BM Quirder, BM Fürther, erneut BM Radtke, BM Reinhardt.
BM U. Krause beantragt die Abstimmung in der Fassung des Wirtschaftsausschusses, der wie folgt lautet:
Die Anlage „Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des
sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke“ unter Punkt 3.2.
„Ausgangspunkt Verkehrswert“ ist im letzten Satz wie folgt zu ändern:
„Der Mindestpreis soll darf nicht unter 40 % des Bodenrichtwertes bzw. Verkehrswertes
liegen und soll darf nicht den Bilanzwert des Grundstückes unterschreiten.“
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Annahme in der geänderten Fassung
des WIrtschaftsausschusses
Ja-Stimmen:45
Nein-Stimmen:2
(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei).