Auszug - Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke  

24. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.5
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gesellschaftshaus Travemünde
Ort: Torstraße 1, 23570 Lübeck (Travemünde)
VO/2016/03741 Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2016/03379
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Strätz, Claus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Krause äußert, dass die Fraktionssitzung der CDU am heutigen Abend stattfindet

Herr Senator Schindler geht einleitend auf die Lage am Wohnungsmarkt ein. Durch die steigenden Baukosten und gleichbleibende Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist dieser für die Wohnungswirtschaft unwirtschaftlich geworden. Mit der Vorlage schafft die Stadt einen Anreiz für den sozialen Wohnungsbau innerhalb der Hansestadt Lübeck.

 

Herr Simon äußert, dass das Ziel der Vorlage zwar gut sei, die Ausgestaltung jedoch noch angepasst werden müsse. Die Ermäßigungen der Richtlinie gehen in bestimmten Konstellationen zu weit, hier ist eine deutlichere Deckelung erforderlich. Es dürfe nicht zu einem Verschenken von Grundstücken kommen. Herr Schindler erläutert hierzu, dass die Konstellation eines Verkaufes für null Euro zwar rechnerisch möglich aber tatsächlich unwahrscheinlich sei. Bei der betreffenden Ermäßigung geht es um das sogenannte Besetzungsrecht, welches bei – geschätzt - 100 Wohnungen nur bei 1 Wohnung umgesetzt werden kann.

 

Zu den unter 3.2. in der Vorlage genannten Formulierungen zur Deckelung der Vergünstigung sprechen Herr Krause und Herr Hundertmark. Die Formulierung mit „soll“ zu Bodenrichtwert und Bilanzwert müsste hier zu „darf“ umformuliert werden.

 

Zur Verteilung des soziales Wohnungsbaus in den Stadtteilen sprechen Herr Ramcke, Herr Schindler, Herr Stüttgen, Herr Eymer und Herr Vogt. Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus in den Quartieren bleibt unverändert. Herr Schindler erläutert hierzu die Unterschiede zwischen Belegungsrecht, Benennungsrecht und Besetzungsrecht. Jede sozial geförderte Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein (Belegungsrecht) genutzt werden. Bei neu geplanten, sozial geförderten Wohnungen erfolgt der Einkauf eines Benennungs- und Besetzungsrechtes in ca. 5% der Fälle. Wo die Wohnungswirtschaft diese Rechte an die Stadt verkauft, kann nicht direkt beeinflusst werden.

 

Eine Frage von Herrn Stüttgen nach Erbbaurechten für sozialen Wohnungsbau beantwortet Herr Strätz. Erbbaurechte werden hierzu nur sehr selten begründet.

 

Herr Sankewitz begrüßt die Richtlinie, da diese ein positives Angebot an die Wohnungsbauwirtschaft darstellt.

 

Herr Scholz erkundigt sich nach der Abstimmung mit dem Land. Herr Strätz informiert hierzu, dass eine Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsicht erfolgt ist.

 

Herr Krause äußert, dass die Fraktionssitzung der CDU erst am heutigen Abend stattfindet. Herr Krause stellt daher den Antrag, die Vorlage im heutigen Ausschuss ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. Ein Änderungsantrag zur Vorlage kann dann im morgigen Hauptausschuss gestellt und beschlossen werden.

 

Herr Hundertmark stellt den Antrag, die Anlage „Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke“ unter Punkt 3.2. „Ausgangspunkt Verkehrswert“ im letzten Satz wie folgt zu ändern:

 

Der Mindestpreis soll darf nicht unter 40 % des Bodenrichtwertes bzw. Verkehrswertes liegen und soll darf nicht den Bilanzwert des Grundstückes unterschreiten.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung zu den gestellten Anträgen und der Vorlage.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke wird beschlossen.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

lehnt den Antrag des AM Krause

mehrheitlich ab.

(5 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Hundertmark

einstimmig an.

(7 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß geändertem Beschlussvorschlag

zu entscheiden.

(7 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)