Auszug - Stellungnahme des Behindertenrates zur Förderung der Inklusion in Lübecker Kultureinrichtungen aufgrund einer Anfrage des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.5
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:17 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stabe stellt die in der letzten Sitzung umverteilte Stellungnahme des Behindertenrates zur Diskussion und erteilt mit einstimmiger Zustimmung des Ausschusses dem eingeladenen Behindertenrat das Wort.

Mitglieder des Behindertenrates erläutern dem Ausschuss noch einmal, dass dieser weiterhin einen Nachlass bzw. einen Nachteilsausgleich für alle Behinderten, unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für notwendig hält, da diese Forderung durch die nicht vorhandene Barrierefereit und die weiterhin nicht gegebene Wahrnehmungs- und Erlebnisfreiheit begründet ist.
Dazu sprechen auch Herr Stabe und Herr Petereit.
Herr Stabe schlägt vor, der Bürgerschaft die Empfehlung des Behindertenrates gem. der dortigen Stellungnahme Seite 2 Absatz 2 entgegen zu bringen.
Herr Petereit ergänzt, dass die Kulturstiftung weiterhin das Ziel der Umsetzung einer erweiterten Barrierefreiheit unter Berücksichtigung von Sinneseinschränkungen erreichen soll.


Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig der Bürgerschaft zu empfehlen, in den Preistarifen der Lübecker Museen einen Nachteilsausgleich bzw. eine Ermäßigung der Eintrittspreise für alle Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 (die somit als schwerbehindert gelten) in Höhe von 50 v.H. unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzusehen.

Darüber hinaus soll die Kulturstiftung weiterhin das Ziel der Umsetzung einer erweiterten Barrierefreiheit unter Berücksichtigung von Sinneseinschränkungen erreichen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig