Herr Quirder knüpft an das Thema mit dem Antrag der SPD an und erklärt diesen. Gewerbetreibende seien an die SPD herangetreten und möchten eine reduzierte Reinigungshäufigkeit erreichen, die natürlich weniger Kosten verursachen würde. Hier müsse eine neue Reinigungsklasse eingeführt werden, die eine Reinigung 1 x am Tag in der Innenstadt beinhalte.
Frau Grädner möchte wissen, wie die Reinigungsklassen und daraus resultierend die Gebühren festgelegt werden. Herr Dr. Verwey erklärt die neue Satzung ab 01.01.2015 und
verweist auf einen sehr aufwendigen Kommunikationsprozess in Sachen Zuordnung der Reinigungsklassen. Für die Pfaffenstraße sei bis heute keine Lösung nach den Wünschen der Anlieger gefunden worden, die SPD schlage nunmehr eine Variante vor. Wie genau die Zuteilung sei, könne der Spartenleiter Herr Rehberg berichten.
Herr Rehberg erklärt, dass die Bewertungsmatrix verschiedene Kriterien umfasse, die entscheidend zur Straßenzuordnung in Reinigungsklassen beitragen. Alle Fußgängerzonen seien in einer gleichen Reinigungsklasse. Die Vorstellung von Halbierung der Reinigungsleistung sei jedoch nicht gleichzeitig eine Halbierung der Kosten. Sollte eine neue Reinigungsklasse eingeführt werden, müssen die Gebühren komplett neu kalkuliert werden. Zu welchem Zeitpunkt sollte die Änderung wirksam werden? Eine Einführung zum 01.01.2017 würde einen neuen Kalkulationszeitraum bedeuten. Hier stellen sich Sonderfragen, die geprüft werden müssen. Auch müsse das Normenkontrollverfahren, welches sich gegen die aktuelle Satzung richte, abgewartet werden. Weiterhin würden sich eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen anschließen, die im Vorwege dringend geprüft werden müssen.
Herr Dr. Koß fragt, wie sich das mit dem Winterdienst verhalte, da ein ausdrücklicher Wunsch der Anwohner der Pfaffenstraße sei, hier keine Änderung vorzunehmen.
Herr Krause sieht die Problematik. Ein Vorschlag zur Güte sei, die Pfaffenstraße in die Reinigungsklasse 1 einzustufen. Dies sei einfacher, als das gesamte System anzugreifen und/oder durcheinanderzubringen. Er bittet um Vertagung, damit nach Lösungen innerhalb des Systems gesucht werden könne.
Herr Freitag fragt, wann die Neukalkulation anstehe. Er hält eine Zwischenkalkulation für sehr aufwendig. Herr Rehberg antwortet, dass die Kalkulation 2017 beginne, für den Zeitraum ab 2018. Für eine Reinigungsklasse, die bereits bestehe, sollte dies möglich sein. Die Besonderheit hier sei die Fußgängerzone. Ob die EBL diese Änderung gerichtsfest umgestellt bekäme, sei sehr fraglich. Die Erfahrung der Vergangenheit habe gezeigt, dass die Anforderungen an die Sauberkeit gerade in der Innenstadt weiter gestiegen seien. Ein Schritt zurück führe zu Diskussionen und zu einem unnötigen Spannungsfeld.
Herr Quirder beruft sich auf die seinerzeit getätigte Aussage: Erst werde die Satzung eingeführt und dann schauen, ob es sinnvoll sei, hieran etwas zu ändern. Die SPD reagiere auf neue Anforderungen. Er findet den Vorschlag von Herrn Krause gut. Vertagen und die Vorstellung von Lösungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung abwarten. Eventuell auch die Änderung in eine bereits bestehende Klasse. Hier könnte sich Herr Quirder vorstellen, dass die SPD durchaus bereit sei, so einen Weg zu gehen.
Herr Rehberg sagt eine Prüfung für die nächste WA-Sitzung zu.
Herr Krause findet die Vertagung gut und fragt nach einer generellen Zurückstellung bis zum Jahr 2017, um nicht mitten in der Kalkulationsperiode eine eventuelle Systemumstellung herbeizuführen.
Herr Dr. Verwey ergänzt, dass bereits 3 offene Anträge im Werkausschuss beraten und
vertagt worden seien, bis zu dem Zeitpunkt, wo das Urteil des OVG vorliege.
Herr Quirder bezieht sich auf die nächste Werkausschusssitzung.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.