Auszug - Anfrage zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  

22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 02.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/03728 Anfrage der GAL-Fraktion zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Meinecke, Sven
 
Wortprotokoll

Frau Scharrenberg berichtet, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hansestadt Lübeck nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind

Frau Scharrenberg berichtet, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hansestadt Lübeck nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind. Sie werden regelmäßig umgehend nach Meldung durch die Erstaufnahmeeinrichtung von Jugendamt in Obhut genommen und in die entsprechend spezialisierte Einrichtung der Vorwerker Diakonie gebracht.

Dort erhalten sie umgehend Deutschunterricht in der Einrichtung. Die Inobhutnahme beschult 2 Stunden täglich von Montag bis Freitag. Die Jugendlichen erhalten Lernmaterial, welches sie nach der Inobhutnahme mitnehmen können.

Die Anmeldung an einer regulären Schule erfolgt in der Regel wenn feststeht, dass

  1. der Jugendliche in Lübeck bleibt, bzw. in welche Anschlussmaßnahme er wechseln wird
  2. ein Vormund bestellt ist.

 

Der Zeitpunkt des Wechsels in Anschlussmaßnahmen ist somit abhängig von freien Plätzen bzw. der Dauer der Vormundschaftsregelungen, die individuell verschieden sind. Zurzeit werden 5 Jugendliche aus der Inobhutnahme heraus in einer Lübecker Schule beschult. Die Vermittlung eines Schulplatzes dauert i.d.R. 2 – 4 Wochen.

 

Die Informationen über die Beschulung von Kindern, die sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden, hat das zuständige Schulamt dem Bereich Familienhilfen/Jugendamt für die Berichterstattung zur Verfügung gestellt. Danach wurde die Schule in der Erstaufnahmeeinrichtung bereits zum 01.11.2015 eröffnet. Es gibt fünf Klassen mit vier Lehrkräften. Hier können 75 schulpflichtige Kinder aufgenommen werden, derzeit sind 45 Kinder in der Beschulung vor Ort. Es gab kurzzeitig eine Warteliste mit 10 Kindern.

Dem Schulamt ist es gelungen, mitten im Schuljahr zwei volle Stellen mit Teilzeitkräften zu besetzen: Drei sehr qualifizierte Lehrkräfte aus Osteuropa, eine deutsche Lehrkraft mit Erfahrungen im Entwicklungsdienst und ein pensionierter Professor.

Aus Sicht des Schulamtes ist die schulische Versorgung in der Erstaufnahmeeinrichtung sehr gut gelaufen.

 

Zur Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unter Vormundschaft berichtet Frau Scharrenberg, dass es sich zurzeit um 126 Fälle handelt, die durch einen Amtsvormund vertreten werden. Zusätzlich gibt es ca. 20 Einzelvormundschaften i.d.R. aus der Verwandtschaft der unbegleiteten minderjährigen.

 

Die Amtsvormundschaften werden zurzeit schwerpunktmäßig von zwei Vormündern in Teilzeit geführt. Es handelt sich um eine Juristin und um eine Sozialpädagogin.

Jeder Amtsvormund erhält eine mehrtägige Grundlagenschulung. Zudem sind spezialisierte Schulungen / Fortbildungen zu Fragestellungen im Bereich unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge möglich.
Zurzeit werden vorübergehend aus Kapazitätsgründen auch Vormundschaften von drei Sozialpädagogen der Jugendgerichtshilfe geführt
Es handelt sich dabei um Personen mit langjähriger Jugendhilfeerfahrung, die in enger Kooperation mit den Amtsvormündern arbeiten.

 

Abschließend berichtet Frau Scharrenberg dem Ausschuss die aktuellen Fallzahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit Stand 01.06.2016. Herr Regenberg berichtet auf Nachfrage von Frau Mentz über die aktuelle Entwicklung bei der Vorwerker Diakonie.