Auszug - Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden  

29. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 1.3
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:39 - 17:23 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten, bürgerlichen Werkausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören: Frau Grädner, Herr Klix, Herr Horstmann, Herr Burmester, Frau Dr

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten, bürgerlichen Werkausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören: Frau Grädner, Herrn Klix, Herrn Horstmann, Herrn Burmester, Frau Dr. Blunk, Herrn Rohlf, Herrn  Büttner und Herrn Dr. Koß sowie ein Ausschussmitglied als Gast der heutigen Sitzung: Herrn Kucharzik, nach § 46 Abs. 6 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass stellvertretende Ausschussmitglieder am

nichtöffentlichen Teil einer Sitzung nur dann teilnehmen dürfen, wenn der Vertretene nicht anwesend ist.