Auszug - Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde (5.610)  

23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 09.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/03018 Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Grönhagen, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hundertmark stellt folgenden Antrag:

Herr Hundertmark stellt folgenden Antrag:

 

Die Bauverwaltung wird, auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahmen, beauftragt,

eine Gesprächsrunde mit dem Handelsverband Nord e.V., der IHK zu Lübeck, der Kaufmannschaft zu Lübeck, der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH und dem Lübeck-Management e.V. durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur nächsten Sitzung zu präsentieren.

 

Herr Hundertmark beantragt, die Vorlagen 5.1. und 5.2. hierzu erneut zu vertagen.

 

Zur Einrichtung eines Beirates zur Klärung von problematischen Fällen sprechen Herr Hundertmark, Herr Krause, Frau Kempke und Herr Dr. Eymer. Aus Sicht von Herrn Krause ist die vorgeschlagene Einrichtung eines Beirates unnötig. Viel mehr müsse der Verwaltung das Ausüben von Ermessen auf Grundlage der Satzung möglich sein.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung zum Antrag des AM Hundertmark sowie zur beantragten Vertagung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Abwägung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde eingegangenen Stellungnahmen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

 

  1. Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) wird einschließlich ihrer Anlagen A und B in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

 

  1. Die fachliche Begründung zur Werbeanlagensatzung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Hundertmark

einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage zu vertagen.